Straelen Stadt Straelen sucht Bewerber fürs Schöffenamt

Straelen · In diesem Jahr finden die Schöffen- und Jugendschöffenwahlen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 statt. Deshalb sucht Straelens Stadtverwaltung Straelener Bürger für dieses vertrauensvolle Ehrenamt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter, sogenannte Laienrichter. Sie wirken bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und Jugendliche mit und haben dasselbe Fragerecht wie Berufsrichter. Ihre Stimme hat bei der Beratung und Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters. Schöffe kann jeder werden, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und in Straelen wohnt. Das Gesetz sieht jedoch Einschränkungen vor, zum Beispiel das Mindestalter von 25 und das Höchstalter von 69 Jahren. Bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbeamte dürfen sich für das Schöffenamt nicht bewerben. Für die Wahl der Jugendschöffen sollen die Bewerber erzieherisch befähigt sein oder in der Jugendarbeit Erfahrungen gesammelt haben.

Weitere Informationen auf www.schoeffen.de und www.schoeffenwahl.de oder im Bürgerservice des Straelener Rathauses. Auch auf der Internetseite www.straelen.de (Bürgerportal/Wahlen) kann ein Bewerbungsformular heruntergeladen werden. Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbungen bis zum 13. April einzureichen. Das ist persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail möglich an die Stadtverwaltung Straelen, Rathausstraße 1, 47638 Straelen. Zu erreichen ist die Ansprechpartnerin Irmgard Maes per Telefon 02834 702146, Fax 02834 70255146 oder E-Mail an wahlen@straelen.de.

(RP)
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