Geldern Sperrklausel: Kleinstparteien feiern

Geldern · Drei Gruppierungen hätten es mit der Hürde nicht in den Kreistag geschafft.

Auch künftig können Parteien mit weniger als 2,5 Prozent der Stimmen in Gemeinderäte und Kreistage einziehen. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden und damit für Erleichterung bei den Kleinstparteien im Kreis Kleve gesorgt. "Für die Parteien wäre es mit dem Landtagsbeschluss bei der nächsten Wahl um das nackte politische Überleben gegangen", sagt Tim Reuter, Vorsitzender der Piraten-Fraktion im Klever Kreistag.

In der Region ist vor allem der Kreistag von der Entscheidung betroffen. Das zeigt ein Blick auf die Ergebnisse der jüngsten Kommunalwahlen im Jahr 2014. Damals waren drei Parteien unter die Marke von 2,5 Prozent gefallen: die Freien Wähler mit 2,4 Prozent, die Piraten mit 1,88 Prozent und die Bürgergemeinschaft Sozialer Demokraten mit 0,59 Prozent. Der NRW-Landtag hatte im vergangenen Jahr beschlossen, dass die Parteien mit diesem Ergebnis nicht mehr hätten in das Parlament einziehen können. Für die AfD (2,88 Prozent) und die Linke (2,78 Prozent) wäre es damals zumindest knapp geworden. Doch auch sie müssen künftig nicht zittern: Der Beschluss des Landtages verletzte den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit, entschied de Verfassungsgerichtshof.

"Das ist eine Stärkung der Demokratie. Gerade im kommunalen Bereich beleben die kleinen Parteien die Diskussion in den Parlamenten", sagt Pirat Tim Reuter. Die Handlungsfähigkeit der Räte und Kreistage sehe er dadurch nicht gefährdet. "Wenn aber Wähler wissen, dass ihre Stimme an die kleinen Parteien verschenkt ist, weil sie es eh nicht in die Gremien schaffen, dann fördert das eher die Politikverdrossenheit", sagt Reuter.

Anders sehen das die großen Parteien. "Die Entscheidung ist bedauerlich. Berichte aus vielen Räten zeigen, dass einige Kleinstgruppen die parlamentarischen Abläufe unglaublich verlängern, ohne etwas Konstruktives beizutragen", sagt der CDU-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Günther Bergmann. In Dortmund oder Köln würden Sitzungen um 14 Uhr beginnen und sich bis nach Mitternacht ziehen, manche seien auf zwei Tage angesetzt. "Da muss man sich doch fragen: Wer soll das noch ehrenamtlich leisten? Und welcher Arbeitgeber will da noch ein Ratsmitglied in seinen Reihen sehen?" Man wolle die Begründung des Urteils nun in Ruhe abwarten. "Aber es darf nicht in Richtung Weimar zerbröseln."

(lukra)
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