Geldern Sieg für Windpark in Wasserschutzgebiet

Geldern · Der Bau der vier Anlagen der "Bürgerenergie Issum" im Vorster Feld zwischen Hartefeld und Sevelen darf weitergehen. So urteilt das Oberverwaltungsgericht. Die Stadtwerke Geldern klagen, weil sie ums Trinkwasser fürchten.

 Ein Windrad auf freiem Feld. Vier neue Anlagen entstehen im Wasserschutzgebiet.

Ein Windrad auf freiem Feld. Vier neue Anlagen entstehen im Wasserschutzgebiet.

Foto: Eve

Für die Genossenschaft "Bürgerenergie Issum" ist die Entscheidung des Gerichts ein voller Erfolg. "Wir freuen uns nicht nur -wir freuen uns tierisch", sagt Vorstandsmitglied Werner Soika. "Dieses Urteil ist nicht anfechtbar. Das bedeutet: Wir bauen, und wir werden in Betrieb gehen", erklärt er." Unsere Baugenehmigung gilt." Für die Genossenschaft eine Riesen-Erleichterung: Ihre Investition im Vorster Feld liegt bei insgesamt 18 Millionen Euro.

Die Stadtwerke Geldern wehren sich juristisch gegen die vier Windenergieanlagen, denn der Standort befindet sich im äußeren Bereich ihres Wasserschutzgebietes. Falls ein Windrad umkippe oder in Brand gerate, könnten Schadstoffe ins Grundwasser gelangen, fürchten die Stadtwerke. Die juristische Auseinandersetzung ist mit dem Urteil nun nicht automatisch zu Ende.

Die Stadtwerke hatten zunächst gegen die Genehmigung der Anlagen Klage eingereicht. Später legten sie Widerspruch auch ein gegen die Erlaubnis zum sofortigen Bau, die der Kreis Kleve - die für die Sache zuständige Behörde - ebenfalls erteilt hatte. Dieser Widerspruch wurde im März durch das Verwaltungsgericht in Düsseldorf abgewiesen und nun, in zweiter Instanz, noch einmal durch das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Aus Sicht der Bürgerenergie Issum hat der jetzige Gerichtsbeschluss aber eine sehr umfassende Bedeutung, erläutert Werner Soika. Nämlich, "dass die beiden Gerichte dem Kläger überhaupt keine Chancen einräumen, im Hauptverfahren zu gewinnen", macht er klar. Die Beschwerde der Stadtwerke sei in allen Punkten abgewiesen worden. Die Stadtwerke Geldern müssten auch die Kosten des Verfahrens tragen. Was es die Bürgerenergie Issum dennoch gekostet habe: "Arbeit und Ärger und Aufruhr", sagt Werner Soika. "Das war keine schöne Zeit. Das hat belastet."

Man sei nun innerhalb der Genossenschaft noch in einer "Findungsphase"; man werde sich mit dem Urteil in der nächsten Zeit noch intensiv auseinandersetzen. Und darauf warten, wie die Stadtwerke sich verhalten: "Ob die Stadtwerke jetzt die Klage weiterverfolgen, und wenn ja, wie und mit welchen Argumenten."

Das weiß man vorläufig auch bei den Stadtwerken selbst noch nicht. Dort hat man die Entscheidung des Gerichts zunächst mal zur Kenntnis genommen.

"Das ist für uns jetzt ganz frisch und neu", sagte Arno Nothen, der stellvertretende Geschäftsführer. Mit den 16 Seiten Urteilsbegründung müsse man sich genauer befassen: Die Verantwortlichen würden sich anwaltlich erläutern lassen, "was das jetzt für Auswirkungen haben wird für uns", so Nothen. Entweder, man wehrt sich weiter gegen den Windpark, oder man gibt die Sache auf.

"Man muss abwägen, wann man in so einem Verfahren sagt: Jetzt sind alle Argumente und Kriterien dargelegt", stellt Arno Nothen fest. Ob das aber nun mit dem vorliegenden Urteil der Fall ist oder nicht, das gelte es erst noch zu entscheiden. Und zwar nicht im ganz kleinen Kreis: Auch der Aufsichtsrat und die Gesellschafter hätten mitzureden, wie die Stadtwerke sich positionieren.

Die Stadtwerke hatten früh vermittelt, dass sie sich gezwungen sehen, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Andernfalls könne man ihnen im Schadensfall vorwerfen, sich nicht genug für den Trinkwasserschutz eingesetzt zu haben.

(RP)
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