Geldern Sieben Jahre Haft für Messerstecher

Geldern · Der 24-jährige Gelderner hatte im Februar seine damalige Ehefrau mit einem Messer lebensgefährlich verletzt - die 21-Jährige verlor eine Niere. Dafür gibt es nun Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro für das Opfer. Der Angeklagte entschuldigt sich.

 Die Verteidigung kann noch innerhalb einer Woche Berufung gegen das Urteil einlegen - der Angeklagte bleibt in Untersuchungshaft.

Die Verteidigung kann noch innerhalb einer Woche Berufung gegen das Urteil einlegen - der Angeklagte bleibt in Untersuchungshaft.

Foto: Gottfried Evers

Wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilte die vierte Strafkammer des Klever Landgerichtes gestern einen 24-jährigen Gelderner zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Der gebürtige Klever hatte im Februar seine damalige Ehefrau mit einem Messer lebensgefährlich verletzt - die 21-Jährige verlor eine Niere und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden (die RP berichtete mehrfach). Neben der Haftstrafe muss der Mann zudem ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro an die Geschädigte zahlen.

Die Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Jürgen Ruby folgte in ihrem Urteil wesentlich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft sowie der Nebenklage, die eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung sowie eine Freiheitsstrafe von mindestens acht Jahren gefordert hatten. Laut Gericht habe der 24-Jährige das Messer mit Tötungsabsicht gegen seine Frau geführt: "Er wollte in diesem Moment, dass seine Frau verstirbt. Als er sich nach dem Stich vom Tatort entfernte, hielt er es zumindest für möglich, dass die Verletzung zum Tod führt", erklärte Ruby die Entscheidung der Kammer.

Dass der Angeklagte seiner damaligen Ehefrau zuvor massiv über soziale Netzwerke und SMS gedroht hatte, sei ein Anzeichen dafür, dass er sich bereits zuvor mit der Tötung der jungen Frau auseinandergesetzt hatte, so der Vorsitzende.

Verteidigerin Anke Zimmermann hatte hingegen darauf plädiert, den 24-Jährigen nur wegen gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen, nicht jedoch wegen versuchten Totschlags. Der lebensgefährliche Messerstich sei eine "spontane, unüberlegte Handlung im Zustand affektiver Erregung" gewesen, ausgelöst durch die unerwartete Konfrontation mit der getrennt lebenden Ehefrau sowie deren Pfeffersprayeinsatz gegen seine Person. Einen für eine Verurteilung notwendigen Tötungsvorsatz habe es nicht gegeben, so die Verteidigung. "Kurz vor der Tat ist alles auf ihn hereingebrochen, er hat gefühlt mit dem Rücken zur Wand gestanden und das Messer in der Hoffnung gezogen, seine Ehefrau würde weglaufen", so Zimmermann.

Dass die damals 20-jährige Geschädigte durch den wuchtigen Messerstich ihres Ehemannes lebensgefährlich verletzt worden war, sei ihrem Mandanten, der sich daraufhin vom Tatort entfernt hatte, nicht bewusst gewesen, erklärte die Verteidigerin. Da er nach dem Messerstich keine weiteren Attacken ausgeführt und sich in dem Glauben entfernt habe, die Geschädigte sei nicht lebensbedrohlich verletzt, müsse man bei der Annahme eines versuchten Totschlags von einem strafbefreienden Rücktrittversuch ausgehen. "Es bleibt die gefährliche Körperverletzung, die mein Mandant von Anfang an eingeräumt hat", so die Verteidigerin, die eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren beantragte.

Das letzte Wort im Klever Landgericht hatte gestern der Angeklagte: "Ich möchte nur noch mal sagen, dass mir das Ganze unendlich leid tut und dass ich keinesfalls die Absicht hatte, sie lebensgefährlich zu verletzen oder gar zu töten", so der 24-Jährige vor der Urteilsverkündung. Die Verteidigung kann innerhalb einer Woche Berufung gegen das Urteil einlegen - der Angeklagte, der den Rechtsspruch augenscheinlich gefasst zur Kenntnis nahm, bleibt bis dahin in Untersuchungshaft.

(RP)
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