Geldern: Stadt verliert Prozess um Kakadus Neun Kakadus im Wohngebiet sind erlaubt

Geldern · Das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW hat einer Tierhalterin recht gegeben, die in ihrem Wohnhaus im Gelderner Stadtteil Kapellen bis vor einigen Jahren neun Kakadus gehalten hat. Nach Beschwerden von Nachbarn über das laute Geschrei der Vögel hatte die Stadtverwaltung der Frau verboten, mehr als zwei Papageienvögel zu haben.

Oberverwaltungsgericht: Urteil zu neun Kakadus im Wohngebiet
Foto: dpa-tmn

Sie hat ein großes Herz für Tiere. Besonders für Kakadus aus der Vogelfamilie der Papageien. Das Problem: Die süßen Tierchen haben als besonderes Erkennungsmerkmal nicht nur eine schöne Federhaube - sie machen auch noch ohrenbetäubenden Krach. Nicht alle, aber einige. Das räumt auch die Tierhalterin aus Geldern ein. Sie stand am Donnerstag vor den Richtern des Oberverwaltungsgerichts in Münster.

Ihr Anwalt Wolfgang Wesener ist kein Experte für Tiere, sondern Fachmann für Bauplanungsrecht. Er kümmert sich um neue Autobahnen oder um neue Flüchtlingsheime in Gewerbegebieten. Und das zeigt das Problem des Verfahrens vor den obersten Verwaltungsrichtern des Landes Nordrhein-Westfalen: Der Streit zwischen Nachbarn über den schlafraubenden Krach ist mit dem Bauplanungsrecht, das die Richter in Münster anwenden müssen, nur schwer juristisch einzuordnen.

Das machte das Gericht bereits in der mündlichen Verhandlung deutlich, und als das Urteil fiel, war klar: Die Stadt Geldern hat sich 2013 auf die falschen Paragrafen berufen. Die Frau darf so viele Tiere halten wie sie will.

Die Stadtverwaltung hatte der Frau die Haltung von mehr als zwei Tieren verboten. Begründung: Die Menge von neun Tieren überschreite das Maß für eine übliche Wohnnutzung. Nur ein Tier - das sah die Stadt ein - sei vielleicht zu wenig, Kakadus sind ja gesellig. Also erlaubte sie maximal zwei. Mit der Mengenbegrenzung aber konnte das Gericht nichts anfangen. Zum Wohnen zähle das Halten von Tieren wie Hund, Katze und auch Vögeln dazu, sagte das Gericht. Die Anzahl spiele keine Rolle.

"Gilt das denn auch für das Halten von Königstigern in einer Wohnung?", fragte der Anwalt der Stadt das Gericht. Lachen im Saal. Natürlich gelte das nur für die üblichen Haustiere, antwortete der Vorsitzende Richter.

Die Klägerin wirkte erleichtert. Zwischenzeitlich war sie aus Geldern weggezogen. Vier ihrer Papageien wurden aber wegen Verstößen gegen den Artenschutz beschlagnahmt. Hier konnte die Frau die Herkunft nicht nachweisen. Die anderen Tiere hat sie an unbekannten Orten untergebracht. Ob die Tiere noch in ihrem Besitz seien und ob sie diese in Zukunft wieder in dem Haus in Geldern unterbringen wollte, fragte das Gericht. "Ja, das will ich nicht ausschließen", lautete ihre Antwort.

Das Gericht schmetterte das Verbot der Stadt Geldern zwar ab, die Richter machten allerdings deutlich, dass sie die Tierhaltung an dieser Stelle und mit dieser Zahl von Tieren durchaus kritisch sehen.
"Die Stadt hätte zum Beispiel zum Schutz der Anwohner das Immissionsschutzgesetz wählen können, um die Nachbarn vor Einflüssen wie Lärm zu schützen", sagte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung.

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