Geldern „Oberster Staatsanwalt“ wegen Betrugs vor Gericht

Geldern · "Gestatten, Reichsanwalt" – so hat sich der 43-jährige Robert H. bei zwei ausländischen Familien in Not vorgestellt. Und hatte Glück: Sie glaubten ihm und zahlten ihm viel Geld, damit er von der Abschiebung bedrohte Familienmitglieder ins Deutsche Reich einbürgert.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

"Gestatten, Reichsanwalt" — so hat sich der 43-jährige Robert H. bei zwei ausländischen Familien in Not vorgestellt. Und hatte Glück: Sie glaubten ihm und zahlten ihm viel Geld, damit er von der Abschiebung bedrohte Familienmitglieder ins Deutsche Reich einbürgert.

Für diesen zweifachen Betrug war der gelernte Bergtechniker und Versicherungskaufmann bereits im Mai vor dem Schöffengericht Geldern zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Im Berufungsverfahren gab Richter Bernhard Stadtmann dem Angeklagten für den Fortsetzungstermin am 6. August die Möglichkeit, den beiden Geschädigten ihr Geld bar zurückzugeben. Das wäre ein Pluspunkt, so Stadtmann, wie auch der Umstand, dass der Angeklagte seine Tätigkeit bei der Reichsregierung niedergelegt hat. Wobei der angab, dies nur getan zu haben "weil man sich dann immer mit Gerichten rumschlagen muss".

Es gehe ihm ums Prinzip, begründete der Mann aus Issum, "preußische Rheinprovinz", gestern vor dem Klever Landgericht seine Berufung. Der Angeklagte, der wegen diverser Vergehen — vornehmlich Urkundenfälschungen und Steuerhinterziehungen — vorbestraft ist, soll sich Anfang 2005 als "oberster Staatsanwalt Deutschlands" respektive als "Amts-" oder "Reichsanwalt" ausgegeben haben. Um seine Integrität zu beweisen, genügten den aus dem ehemaligen Jugoslawien stammenden Opfern sein Auftreten und die Visitenkarte: "Kommissarische Reichsregierung, Reichsanwalt Dr. Robert H."

15 000 Euro kassiert

Ein seit mehr als zehn Jahren in Deutschland lebender Metzger setzte seine ganze Hoffnung in den Anwalt, glaubte, der könne einen bereits abgeschobenen Bruder zurückholen und seine Schwester und Eltern vor der Abschiebung bewahren. "Er hat uns eine 100-prozentige Garantie gegeben, dass das klappt", beklagt der 32-Jährige, und H. habe versichert, ihre Einbürgerung ins Deutsche Reich zu bewirken. Für 15 000 Euro. Das Geld, so der Angeklagte, habe er ordnungsgemäß an seinen Arbeitgeber, die Kommissarische Reichsregierung, abgeführt und quittiert. "Gemäß meines Aufgabenprofils habe ich das gemacht, was von mir erwartet wurde", so H., der sich als "kerngesund im Geiste" bezeichnet.

Einem 28-jährigen Serben aus Geldern, der Robert H. über den Arbeitskollegen kennengelernt hatte, versprach der Angeklagte, für 7500 Euro dessen Mutter, die nur wenige Tage später abgeschoben werden sollte, die Reichsbürgerschaft zu verleihen. Erst nachdem die Frau tatsächlich ausgewiesen worden war, schöpften die Opfer Verdacht.

(RP)
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