Kerken Neue Tempolimits für Aldekerk und Nieukerk

Kerken · In der Gemeinde werden auch die Vorfahrtregelungen geändert. Hinweise durch neue Schilder.

Ein neues Verkehrskonzept für Kerken sorgt ab Ende August 2015 für eine erhöhte Verkehrssicherheit in den Ortszentren in Aldekerk und Nieukerk. Das Ausweisen von 20er- und 30er-Zonen erstreckt sich jedoch nicht nur auf die Kernbereiche der Hauptorte, sondern schließt auch die ortsnah gelegenen Wohngebiete mit ein.

Der Rat der Gemeinde Kerken hatte sich Ende 2012 mehrheitlich für die Überprüfung der Verkehrssituationen im Gemeindegebiet ausgesprochen und in diesem Zusammenhang die Verwaltung beauftragt, Schritte zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes in die Wege zu leiten. Neben dem Erhalt der Verkehrssicherheit hat das Verkehrskonzept die Aufgabe, die vorhandene Verkehrssituation zu verbessern. Aufgrund der ähnlichen Struktur empfiehlt es sich, das Verkehrskonzept in beiden Ortschaften gleich aufzubauen.

Demnach wurde für beide Ortschaften zunächst ein Vorfahrtstraßennetz erstellt. Darauf aufbauend wurde für die Verkehrsregelung im Ortskern eine zusammenhängende Tempo-20-Zone erarbeitet. Im Anschluss daran wurden die vorhandenen verkehrsberuhigten Bereiche untersucht und gegebenenfalls erweitert.

Auf den restlichen Straßen in den Ortschaften wurde eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Damit ist zum einen die Erreichbarkeit des Ortskerns durch die Vorfahrtsstraßen gesichert. Mit der Anordnung der Tempo-20-Zone im Ortzentrum werden die Verkehrssicherheit und die Aufenthaltsfunktion verbessert. Des Weiteren werden durch die verkehrsberuhigten Bereiche und die Tempo-30-Zonen die Wohngebiete vor Durchgangsverkehr geschützt.

Das Umsetzen dieses Konzepts mit dem Aufstellen der neuen Beschilderung erfolgt seit Montag zunächst in der Ortschaft Nieukerk, ab dem Spätherbst dann auch in der Ortschaft Aldekerk. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss dann grundsätzlich die Vorfahrtsregel "rechts vor links" gelten. Auf die geänderten Vorfahrtssituationen wird durch Hinweisschilder ("Geänderte Vorfahrt") aufmerksam gemacht.

(RP)
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