Geldern Mindestlohn gilt auch für Ferienjobber ab 18

Geldern · Kleve (RP) Wer derzeit seine Finanzlage mit einem Ferienjob saniert oder das noch vorhat, muss dabei ein paar Regeln beachten - und er hat Rechte, um die er wissen sollte. Auf den Mindestlohn zum Beispiel: Wer volljährig ist, hat im Ferienjob Anspruch auf mindestens 8,50 Euro pro Stunde. Auch wenn das Ganze als "geringfügige Beschäftigung" gilt. Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hin.

Für unter 18-Jährige gelte das Mindestlohngesetz nicht. "Trotzdem sollten auch Jugendliche unter 18 Jahren nur Jobs annehmen, die fair bezahlt sind", appelliert Fabian Kuntke vom DGB. Und: Es sollte immer einen Arbeitsvertrag geben, der Aufgaben, Einsatzzeiten und Lohn regelt.

Wer glaubt, dass er im Ferienjob nicht fair behandelt wird, kann sich an die Behörden wenden. "In der Regel sind das örtliche Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz", so Kuntke. Als erstes sollten Jugendliche ihre Eltern ansprechen, um mit ihnen gemeinsam vorzugehen. "Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze darf man nicht hinnehmen", meint Kuntke.

Die Gesetze regeln auch, dass Jugendliche längst nicht alles machen dürfen. Grundsätzlich dürfen unter 13-Jährige gar nicht und unter 15-Jährige nur mit Zustimmung der Eltern jobben. Und dann dürfen sie nur zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich leichte Tätigkeiten ausüben - zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge. Wer schulpflichtig und zwischen 15 und 17 Jahre alt ist, darf insgesamt nicht länger als vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben. "Wichtig ist: Schwere körperliche oder gefährliche Arbeit ist für Jugendliche tabu. Schwere Gegenstände tragen, mit Chemikalien hantieren oder Akkordarbeit - all das ist verboten", betont Kuntke.

Erst ab 16 Jahren darf man abends nach 20 Uhr noch arbeiten, zum Beispiel in Gaststätten. Aber um spätestens 23 Uhr ist auch in "Mehrschichtbetrieben" Schluss. Mehr Infos gibt es auf jugend.dgb.de unter "Schule", Stichwort "Dein Job".

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort