Geldern Mehr Unterstützung für Demenzkranke

Geldern · Das neue Pflegestärkungsgesetz berücksichtigt bei der Frage der Pflegebedürftigkeit auch den nötigen Betreuungsaufwand. Angehörige werden mit mehr Geld unterstützt. Allerdings sind die nötigen Pflegekräfte rar.

 Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz erhofft man sich mehr Unterstützung bei der Betreuung.

Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz erhofft man sich mehr Unterstützung bei der Betreuung.

Foto: dpa

Angehörige von Demenzkranken dürfen darauf hoffen, künftig mehr Unterstützung bei der Versorgung ihrer demenziell erkrankten Verwandten zu bekommen. Das Pflegestärkungsgesetz II, das ein Jahr nach der ersten Auflage zu Beginn des Jahres 2016 in Kraft treten soll, bringt einige Veränderungen mit sich - für die Versicherten ebenso wie für die Pflegedienste. Mit gemischten Gefühlen bereiten sich Wohlfahrtsverbände wie die Diakonie auf die geänderte Lage vor. Mit Blick auf die Patienten finden sie die Entwicklung jedoch folgerichtig.

"Es ist ja so: Bisher hat der Medizinische Dienst bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit zum Beispiel gefragt, ob der Betreffende noch selbst zur Toilette gehen oder essen kann. Es wurde aber nicht berücksichtigt, ob der demente Mensch vielleicht jedes Mal an solche Alltagsthemen erinnert werden muss", weiß Pfarrer Joachim Wolff, Geschäftsführer der Diakonie im Kirchenkreis Kleve. Deshalb konnte es durchaus sein, dass der Hilfsbedürftige in gar keine oder nur in die geringste Pflegeklasse aufgenommen wurde, obwohl er praktisch pausenlos betreut werden musste. "Oft wurde argumentiert, diese Art der Unterstützung sei keine Pflege, sondern ,nur' Betreuung", erklärt Angelika Jacobs, die Leiterin der Tagespflege bei der Diakonie. Künftig sollen die nötigen Betreuungszeiten angemessen berücksichtigt werden.

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umgesetzt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ist sicher, dass die Reform allen nutzen wird - den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und den Pflegekräften. "Über die Leistungshöhe entscheidet künftig, was jemand noch selbst kann und wo er Unterstützung braucht - unabhängig, ob durch Demenz oder körperliche Einschränkung", erklärte der Minister, nachdem das Bundeskabinett den Entwurf zur Gesetzesänderung beschlossen hatte.

Fünf Pflegeklassen stehen zur Verfügung, um körperlich, geistig oder psychisch Eingeschränkten finanziell zu helfen. Malcolm Lichtenberger, Fachbereichsleiter Pflege bei der Diakonie, zählt auf, was bei den Untersuchungen ermittelt wird: "Es geht um die Mobilität des Patienten, um seine kognitiven Fähigkeiten und psychischen Probleme, um seine Selbstständigkeit im Alltagsleben, darum, wie er mit seinen Belastungen umgeht", zählt Lichtenberger auf. Früher gab es für dementiell Erkrankte oft nur die "Pflegestufe 0" mit entsprechend geringer Finanzhilfe, jetzt dürfte mit demselben Krankheitsbild wohl die Stufe 2 erreicht sein. Die dringende Empfehlung der Fachleute: sich Rat bei Diakonie oder Caritas suchen und danach eine Begutachtung beantragen. "Für die Beratung brauchen wir heute deutlich länger als früher", sagt Angelika Jacobs. Was sie gut findet: Nach der neuen Gesetzeslage können Angehörige einen Tagespflegeplatz für ihre Lieben buchen und haben zusätzlich Anspruch auf ambulante Pflege.

Die Spitzenverbände sehen dennoch Kritikpunkte: "Die Frage ist, woher all die Fachkräfte kommen sollen, die in der Pflege einzusetzen sind", erklärt Wolff. Gerade dementiell Erkrankte seien auf intensive Kommunikation angewiesen, bräuchten ihre altbekannten Rituale und Traditionen (Lieder, Reime, vielleicht die plattdeutsche Sprache). "Ausländische Kräfte, die entweder die Sprache nicht beherrschten oder andere kulturelle Hintergründe haben, sind dazu kaum geeignet." Die Diakonie habe schon neues Personal eingestellt, aber auf dem Markt seien gut ausgebildete Pflegekräfte längst rar.

Ein ganz wichtiges Zukunftsthema.

(RP)
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