Kerken Kein Hindernisabbau für Radler in Kerken

Kerken · Der Bürgermonitor der Rheinischen Post verfolgte das Anliegen von Günter Tanzhaus.

 Grund des Anliegens für den Bürgermonitor: Heinz-Günter Tanzhaus samt Fahrrad wird von Graben und Leitplanke an der Weiterfahrt gehindert. Unsere Redaktion klemmte sich dahinter.

Grund des Anliegens für den Bürgermonitor: Heinz-Günter Tanzhaus samt Fahrrad wird von Graben und Leitplanke an der Weiterfahrt gehindert. Unsere Redaktion klemmte sich dahinter.

Foto: Seybert

Hindernisse für Radfahrer hatten bei Günter Tanzhaus Kritik hervorgerufen. Sowohl bei seiner Tour über Land als auch mitten in Nieukerk fühlt sich der 64-Jährige ausgebremst. Sein Wunsch, die Barrieren zu beseitigen, wird sich allerdings nicht erfüllen lassen.

Das gilt zum einen für die von ihm angeprangerten Schikanen am Bahnübergang Slousenweg und auf der Freiheitsstraße an der Durchfahrt zur Sevelener Straße. Wie die Gemeindeverwaltung Kerken mitteilt, wurden die Sperrpfosten auf dem Slousenweg bereits 2001 vom Kreis Kleve angeordnet. Damit sollte die Konfliktsituation mit dem Slousenweg und von der Kölner Straße querenden Radfahrern entschärft werden.

Die Freiheitsstraße wurde laut Verwaltung 2004 zu einer verkehrsberuhigten Straße ausgebaut. Dabei wurden auch die von Tanzhaus bemängelten Pfosten mit Ketten angebracht. Bei einer Verkehrsberuhigung haben vor allem Kinder und Fußgänger Vorrechte. Autos dürfen dort nur maximal Tempo sieben drauf haben. Durch die Pfosten will die Gemeinde das Unfallrisiko zwischen Radfahrern und Fußgängern eindämmen. "Beide Straßen sind auch als Schulweg für viele Kinder und Jugendliche ausgewiesen, und es ist nötig, ihnen einen sicheren Weg zur Schule zu gewährleisten - auch wenn dadurch die Radfahrer an einigen Stellen vom Rad absteigen müssen", schreibt Kerkens Bürgermeister Dirk Möcking.

Ein weiteres Anliegen von Tanzhaus war zuvor von der Kreisverwaltung abschlägig beschieden worden. Es handelt sich um die Zufahrt vom Spycksweg zum gegenüberliegenden Radweg an der K 38 bei Winternam. Ein Loch in der Leitplanke und das Überwinden des Grabens durch eine Rampe sind laut Kreisverwaltung nicht durchführbar wegen zu großer Neigung und damit verbundener erhöhter Unfallgefahr. Das sei beim Bau des Radwegs vor Jahren alles schon geprüft worden, hieß es aus dem Kreishaus.

(RP)
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