Geldern Kapellener Kakadu-Besitzerin gewinnt vor Gericht gegen die Stadt

Geldern · Urteil um laute Papageien im Wohngebiet: Das Verbot der Stadt ist aufgehoben. Wenn die Klägerin wollte, dürfte sie sofort wieder neun Vögel anschaffen.

Geldern: Kapellener Kakadu-Besitzerin gewinnt vor Gericht gegen die Stadt
Foto: dpa-tmn

Es sei ein "glorreicher Sieg auf ganzer Linie", sagte gestern Anwalt Wolfgang Wesener, der die Frau aus Kapellen vor dem Oberverwaltungsgericht vertreten hat: "Die Einschränkung ist weg." Die Verfügung, mit der die Stadt Geldern seiner Mandantin das Halten von mehr als zwei Papageienvögeln verboten hat, ist aufgehoben. Wenn die Tierfreundin wollte, könnte sie sofort wieder neun Tiere bei sich einziehen lassen.

Das habe seine Klientin zwar derzeit nicht vor, erklärte Wesener. Derzeit hält sie gar keine Papageien. Aber generell könne sie sich durchaus vorstellen, wieder welche aufzunehmen: "Nicht kurzfristig, aber vielleicht noch in diesem Jahr."

In ihrem Haus in einem reinen Wohngebiet hatte die Frau jahrelang Kakadus gehalten. Zuletzt, im Jahr 2013, waren es neun Stück. Die Beschwerden der Nachbarn über das durchdringende Geschrei der Tiere wurden so massiv, dass die Stadt einschritt: Sie wollte die Zahl der "erlaubten" Papageienvögel auf zwei begrenzen. Dabei argumentierte sie mit dem Baurecht: Die Grenzen der normalen Wohnnutzung würden überschritten.

Das Oberverwaltungsgericht kippte dieses Verbot gestern. Haustierhaltung gehöre zum normalen Wohnen, befanden die Richter. Im Baurecht gebe es keine Grenze für die Anzahl der Tiere.

Für Anwalt Wolfgang Wesener liegt das auch völlig auf der Hand: "Die Haltung von mehr als zwei Papageienvögeln - und dazu zählen ja auch Wellensittiche - muss ja wohl in einem Wohngebiet zulässig sein."

Er werde nun Regressansprüche gegen die Stadt prüfen. Seine Mandantin habe wegen der Verfügung der Stadt umziehen müssen. Zwischenzeitlich habe sie zwischen Orten, an denen ihre Papageien einquartiert waren, und ihrem Haus in Kapellen pendeln müssen. Es seien ihr also Umzugs-, Fahrt- und Mietkosten entstanden. Er könne sich vorstellen, diese Gelder einzuklagen, so der Anwalt. Jedenfalls, sofern man sich nicht gütlich einigen kann: "Erstmal werden wir außergerichtlich mit der Stadt korrespondieren."

Eine Revision hat das Gericht gestern nicht zugelassen. Die Stadt Geldern hat noch nicht entschieden, ob sie dagegen Beschwerde einlegt. Man werde das nach juristischer Prüfung entscheiden, erklärte der Sprecher Herbert van Stephoudt. Das Urteil werfe für die Verwaltung jedenfalls prinzipielle Fragen auf: "Was kann man überhaupt noch regeln in Wohngebieten, wenn das individuelle Recht so hoch gewichtet wird?"

Die Kosten des Verfahrens müssen sich die Stadt und die Nachbarn, die in dem Rechtsstreit beteiligt waren, teilen.

Weiterer Bericht auf der Seite Panorama. FOTO: DPA

(RP)
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