Geldern Hanfpflanzen im Wohnwagen gepflegt

Geldern · Große Erleichterung bei einem 22-jährigen Straelener: Der junge Mann, der sich wegen diverser Drogendelikte vor der VII. großen Strafkammer des Klever Landgerichts verantworten musste, wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Geldern: Hanfpflanzen im Wohnwagen gepflegt
Foto: AP, AP

Er war 2006 auf einem Campingplatz bei Venlo von der Polizei festgenommen worden. Er hatte knapp 51 Kilogramm Hanfpflanzen in einem Wohnwagen für den Besitzer der Pflanzen gepflegt. Aufgeflogen war die illegale Plantage, nachdem der Besitzer des Campingplatzes den Geruch der Pflanzen wahrgenommen und die Polizei eingeschaltet hatte.

Verhaftung war Zufall

Nachdem der gebürtige Kölner auf freien Fuß gesetzt worden war, kehrte er nach Deutschland zurück, wo er jedoch zunächst keinen festen Wohnsitz hatte. Seine Verhaftung war dann eher ein Zufall: Auf der Suche nach einer anderen Person stießen die Polizisten in Straelen am 1. Oktober 2009 auf den 22-Jährigen und stellten fest, dass ein Haftbefehl vorlag. Bei der Verhaftung wurden diverse Betäubungsmittel bei ihm gefunden. Während seiner Vernehmung gestand der Mann zudem, dass er 2008 ein Kilogramm Marihuana in den Niederlanden gekauft und in Deutschland weiterverkauft hatte.

Während der Hauptverhandlung legte der Angeklagte ein Geständnis ab. Er schilderte, wie er als Jugendlicher nach heftigen Konflikten mit dem neuen Lebensgefährten seiner Mutter zuerst zu seinem Vater und nach Streit mit seinem Vater zu seinem Großvater in die Niederlande gezogen und dort in Kontakt mit Drogen gekommen war. "Die Kammer hat sich ihre Entscheidung für eine relativ milde Strafe nicht leicht gemacht", betonte Richter Piesniak. Begründet sei eine Bewährungsstrafe jedoch, da der Angeklagte wenig professionell vorgegangen sei. Ebenfalls zu Gunsten des Angeklagten wertete die Kammer, dass er zuvor strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war und dass er über Bekannte die Möglichkeit bekommt, eine Ausbildung zu machen. Das Gericht blieb unter den vom Staatsanwalt geforderten drei Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe für die Tat aus 2006 sowie einem Jahr und drei Monaten für die Delikte aus 2008 und 2009.

(RP)
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