Geldern Ferienjobs sind nicht immer sozialabgabenfrei

Geldern · In den Ferien die freie Zeit für einen Ferienjob nutzen, das möchte mancher Schüler oder Student, um seine Finanzlage aufzubessern. Vom Verdienst des Ferienjobs sind aber nur dann keine Sozialabgaben fällig, wenn er von Beginn an auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Die Höhe des Verdienstes ist dabei unerheblich. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Rheinland aufmerksam.

Die Grenze von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen darf zudem innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschritten werden. Werden also mehrere Ferienjobs im Laufe eines Jahres ausgeübt, dürfen sie auch zusammengerechnet diese Grenze nicht überschreiten.

Weitere Auskünfte gibt es in den Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland oder am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 1000 48013.

(RP)
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