Gelderland Eltern zahlen weiter fürs zweite Kind

Gelderland · Für Geschwister darf es nicht teurer werden, wenn Bruder oder Schwester ins beitragsfreie letzte Kita-Jahr kommen. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden. Das aktuelle Urteil hilft Eltern in Kevelaer und Geldern nicht.

 Bei den Kita-Beiträgen für Geschwisterkinder ändert sich im Gelderland nach dem neuesten Urteil nichts. Maßgebend bleibt die jeweilige Satzung vor Ort.

Bei den Kita-Beiträgen für Geschwisterkinder ändert sich im Gelderland nach dem neuesten Urteil nichts. Maßgebend bleibt die jeweilige Satzung vor Ort.

Foto: DPA

Für viel Gesprächsstoff hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu Kindergartengebühren gesorgt. Manche Eltern freuten sich bereits, dass sie jetzt für die Geschwisterkinder nicht mehr bezahlen müssen. Doch das ist ein Irrtum, wie ein Sprecher des Familienministeriums gestern klarstellte: "Das Urteil ist kein genereller Freibrief für ein beitragsfreies zweites Kind in der Kita, vielmehr ist die jeweilige Satzung der Kommune vor Ort maßgebend", erläutert Lars Rehling. Im Urteil ging es vielmehr um den konkreten Fall der Stadt Kempen, bei der das zweite Kind eigentlich beitragsfrei ist. Hier war es allerdings Usus, dass für das zweite Kind ein Beitrag fällig wurde, sobald Bruder oder Schwester ein Vorschulkind und damit beitragsfrei war. Das ist nicht erlaubt. Im Grundsatz besagt das Urteil: Es darf nicht sein, dass es für das zweite Kind teurer wird, weil das erste Kind vom beitragsfreien Jahr profitiert.

Also wird es auch in Kevelaer bei der Regelung bleiben, dass für Geschwisterkinder gezahlt werden muss. "Durch das Urteil ändert sich bei uns nichts, unsere Satzung bleibt bestehen", sagt Sozialdezernent Marc Buchholz. In Kevelaer gilt weiter, dass für das erste Kind der volle Beitrag gezahlt werden muss, für weitere Kinder dann die Hälfte. Das hatte bereits häufiger für Kritik gesorgt. Zuletzt war ein Vorstoß gescheitert, die Geschwisterbeiträge auf 25 Prozent abzusenken. Sogar der Bürgermeister hatte die Initiative unterstützt. Kevelaer ist laut Buchholz von dem Urteil nicht betroffen, weil der Beitrag für das zweite Kind nicht teurer wird, wenn das erste Geschwisterkind in das beitragsfreie Jahr kommt. In diesem Fall muss weiterhin nur die Hälfte bezahlt werden.

Ähnlich sieht die Regelung in Geldern aus. Kommt hier ein Geschwisterkind in den Kindergarten, zahlen beide Knirpse nur die Hälfte. Weitere Kinder sind beitragsfrei. Kommt ein Kind ins Vorschuljahr, bleibt es dabei, dass für das Geschwisterkind nur der halbe Beitrag gezahlt werden muss. Natürlich sei das Urteil Thema im Kollegenkreis gewesen, so Hans-Peter Holterbosch von der Stadt Geldern: "Unserer Meinung nach ist unsere Regelung auch weiterhin korrekt", sagt er. Das wird vom Ministerium bestätigt. Was eben auch dazu führt, dass in Geldern weiter für das Geschwisterkind gezahlt werden muss. Ausnahme sind die Kommunen, die über das Kreisjugendamt vertreten werden wie Weeze, Kerken, Issum, Wachtendonk oder Straelen. "Bei uns sind Geschwisterkinder generell beitragsfrei", erläutert Elke Sanders, Sprecherin der Kreisverwaltung. Das führt sogar dazu, dass eine komplette Familie kostenlos im Kindergarten untergebracht ist, wenn ein Kind das Vorschuljahr besucht.

(RP)
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