Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf
EILMELDUNG
Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf

Geldern Diebe im Zug: Neues Recht könnte zu Ausweisung führen

Geldern · Es war ein Fall, der wegen der aktuellen Debatte für Gesprächsstoff gesorgt hat. Das Amtsgericht Geldern hatte vier junge Männer aus Kevelaer verurteilt, die mehrfach schlafende Pendler im Niersexpress bestohlen hatten.

Diese Männer sollen schlafende Reisende bestohlen haben
4 Bilder

Diese Männer sollen schlafende Reisende bestohlen haben

4 Bilder

Ein Mann kam mit einer Geldstrafe davon, zwei wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt, einer muss zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Bewährung gab es für ihn nicht. Da es sich bei dem Quartett um Flüchtlinge (drei aus Algerien, einer aus Libyen) handelt, stellte sich die Frage, welche Folgen die Verurteilung für das Asyl-Verfahren hat.

Generell geregelt ist das nicht, erläutert Ruth Keuken, Sprecherin des Kreises Kleve. Der Kreis ist als Ausländerbehörde zuständig. Die Behörde werde über die Straftaten von Ausländern in ihrem Zuständigkeitsbereich informiert. "Straftaten werden in jedem Einzelfall bei allen ausländerrechtlichen Maßnahmen berücksichtigt", so Ruth Keuken. In der Regel komme eine Ausweisung von Ausländern wegen Straftaten nur in Betracht, wenn diese ein erhebliches Gewicht hätten. Gleichzeitig führt die Kreissprecherin aus, dass im Zuge der aktuellen Debatte, eine Änderung des Ausweisungsrechts im Gange sei.

Taschendiebe - das sind ihre Maschen
7 Bilder

Die Tricks der Taschendiebe - davor warnt die Polizei

7 Bilder
Foto: Polizei Köln

Darauf verweist auch das NRW-Innenministerium. Das Ministerium befürworte den aktuellen Gesetzentwurf zu erleichterten Ausweisung nach Straftaten. Bislang gelte der Grundsatz, dass ein "besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse" bestehen müsse. Einen Automatismus gibt es nicht.

Die Änderung würde die Ausweisung wohl auch im aktuellen Fall erleichtern, wie Oliver Moritz, Sprecher des Innenministeriums erläutert: Nach dem Gesetzentwurf reiche für die Annahme eines "schwerwiegenden Ausweisungsinteresses" künftig bei bestimmten Delikten Freiheits- und Jugendstrafe aus, unabhängig von Straffall oder Bewährung. Davon wäre auch der aktuelle Fall betroffen, weil eine Serie von Eigentumsdelikten dafür auch ausreichen würde.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort