Geldern Die Neuerungen für pflegende Angehörige

Geldern · Gleichstellungsbeauftragte des Kreises laden zu Infoveranstaltung am 11. April ins Gocher Kastell ein.

So umfangreich wie heute wurde die Pflegeversicherung seit ihrer Einführung 1995 noch nie reformiert. Mit der Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes kommen zu den bisherigen Pflegebedürftigen alle Menschen mit einer geistigen oder psychischen Erkrankung - einschließlich Sucht - hinzu.

Letzterer Personenkreis umfasst statistisch um die drei Prozent der Bevölkerung. Folglich wird die Zahl der Pflegebedürftigen im Kreisgebiet ansteigen.

Um für den immer größer werdenden Kreis der pflegenden Angehörigen einen Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung und über das Angebotsspektrum im Kreis Kleve zu geben, laden die Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Kleve und der Stadt Goch für Montag, 11. April, um 19 Uhr ins Kultur- und Kongresszentrum Kastell, Kastellstraße 11 in Goch, ein. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

Mit den Pflegereformen werden zahlreiche Rahmenbedingungen zugunsten der pflegenden Angehörigen geändert. Doch was bedeuten diese Neuerungen? Erfolgt eine Entlastung in der konkreten Situation? Haben pflegende Angehörige am Ende mehr Zeit für sich, mehr soziale Sicherheit, mehr Unterstützungs- oder Beratungsangebote? Diesen Fragen widmet sich an diesem Abend die Referentin Dr. Ursula Pitzner. Angehörige zu pflegen oder die Organisation der Pflege zu übernehmen, ist oft eine besondere Herausforderung, die Zeit und Kraft in Anspruch nimmt.

Häufig ist es schwierig, in dieser Situation die eigene Berufstätigkeit aufrecht zu erhalten oder sich während einer Pflegephase auf den Prozess des beruflichen Wiedereinstiegs einzulassen. "Mit den aktuellen Pflegestärkungsgesetzen möchte der Gesetzgeber bis 2017 unter anderem auch pflegenden Angehörigen Entlastung und Unterstützung bieten", so Dr. Ursula Pitzner. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff wird neu gefasst, auch die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung werden ausgeweitet.

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird durch kurzzeitige Freistellung, Pflegeunterstützungsgeld, Familienpflegezeit oder zinslosem Darlehen unterstützt.

Es wird um Anmeldung gebeten. Sie ist möglich bei Silke Lamers, Kreis Kleve, E-Mail an silke.lamers@kreis-kleve.de, Telefonnummer 02821 85542, oder bei Monika van Heek, Stadt Goch, E-Mail an gleichstellungsbeauftragte@goch.de, Telefonnummer 02823 320199.

(RP)
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