Issum Die Gemeinde Issum sucht eine Schiedsperson

Issum · Für die Besetzung des Schiedsamtsbezirkes Issum sucht die Gemeinde Issum eine geeignete Person, die Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung und eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören besitzt. Die Schiedsperson wird für fünf Jahre vom Rat der Gemeinde Issum gewählt und vom Amtsgericht bestätigt.

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konflikte und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen. Dadurch können kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivil- und strafrechtlicher Art geschlichtet und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches beendet werden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, zum Beispiel in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Das Ehrenamt der Schiedsperson kann von Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 70 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung stehen und im Schiedsamtsbezirk Issum wohnen. Erwartet werden die Teilnahme an regionalen Fortbildungsveranstaltungen bei Erstattung der Kosten sowie EDV-Kenntnisse.

Bewerbungsunterlagen mit Lichtbild, tabellarischem Lebenslauf und Tätigkeitsnachweis bis zum 31. März an die Gemeinde Issum, Der Bürgermeister, Bürgerbüro, Postfach 1163, 47653 Issum.

(RP)
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