Geldern Bund sieht keine Nachteile durch Gesetzes-Änderung

Geldern · Die Änderung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) wurde am 8. Juli vom Bundestag beschlossen.

"Mit der Novelle sorgen wir dafür, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien sich weiter dynamisch entwickelt, aber besser mit dem Netzausbau synchronisiert wird. Gleichzeitig führt es die Erneuerbaren noch stärker an den Markt heran, begrenzt die Kosten und erhält die Akteursvielfalt", so Dr. Beate Braams, Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums. Im Kern geht es darum, dass es ab 1. Januar 2017 keine feste Einspeisevergütung mehr gibt, sondern vielmehr Strommengen ausgeschrieben werden. Konkret heißt das: Die Bundesnetzagentur holt Angebote für - beispielsweise - eine bestimmte aus Windenergie erzeugte Strommenge ein. Alle können dafür Angebote anreichen. Der günstigeste Preis erhält den Zuschlag. "Bei Windkraft und Solarenergie handelt es sich nicht mehr um Nischentechnologie, daher müssen sich Anbieter hier auch mehr dem Wettbewerb öffnen", so die Sprecherin.

Die Ausschreibungen böten auch kleinen Anbietern faire Chancen. Dies gelte auch für Bürger-Energiegenossenschaften oder lokale Projektentwickler. Ausschreibungen sollen einfach und transparent ausgestaltet werden. Zudem würden für klar definierte schutzwürdige Akteure bei Ausschreibungen für Wind an Land erleichterte Teilnehmervoraussetzungen gelten. Sie dürfen an Ausschreibungen schon teilnehmen, bevor die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorliegt.

(zel)
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