Geldern Bistum hat eine Beauftragte für Missbrauchsfragen

Geldern · Gianna Risthaus aus Voerde hat jetzt ihren Dienst als regionale Präventionsfachkraft aufgenommen.

Geldern: Bistum hat eine Beauftragte für Missbrauchsfragen
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Wann ist eine Umarmung zu lang? Darf das weinende Kind auf den Schoß genommen werden? Was macht ein Gruppenleiter, dem ein Kind anvertraut, missbraucht worden zu sein? Fragen, die sich auch viele Menschen stellen müssen, die in der katholischen Kirche mit Kindern oder anderen Schutzbefohlenen arbeiten. Die Kirche muss für alle ein Raum sein, in dem sie sicher vor sexuell motivierter Gewalt sind.

Um das sicherzustellen, hat das Bistum Münster seine Einrichtungen dazu verpflichtet, ein "Institutionelles Schutzkonzept" (ISK) aufzustellen.

Um die Einrichtungen am Niederrhein - das sind hauptsächlich Pfarreien - zu unterstützen, hat nun Gianna Risthaus ihren Dienst als regionale Präventionsfachkraft begonnen. Die 25-Jährige aus Voerde hat schon viel Erfahrung im Bereich der Präventionsarbeit. Nach ihrem Psychologie- und BWL-Studium im niederländischen Enschede hat sie bereits Präventionskurse geleitet, unter anderem beim Katholischen Bildungsforum in Wesel. Daher weiß sie, wie vielschichtig das Thema ist.

Auf der einen Seite geht es bei den Schutzkonzepten um die Prävention, sodass die Kirche nicht zum Tatort wird. Auf der anderen Seiten sollen zudem die Gruppenleiter oder Pfarrer lernen, wie sie reagieren können, wenn sich ihnen ein missbrauchtes Kind anvertraut. "Derzeit muss sich ein Kind im Schnitt erst sieben Menschen erfolglos anvertrauen. Erst beim achten wird es ernst genommen", erklärt Risthaus. "Ein Ziel des ISK ist es, diesen Weg zu verkürzen." Nicht zuletzt sollen die Schutzbefohlenen selbst gestärkt werden, sodass sie sich von Anfang an wehren und anderen mitteilen können.

Denn sexualisierte Gewalt sei ein sich entwickelnder Prozess, erklärt Risthaus. Sie ergebe sich aus einem Machtgefälle, in dem die Täter zunächst die Grenzen austesten und langsam überschreiten. "Feste Grenzen setzt das Strafgesetzbuch, doch jeder Mensch hat außerdem seine persönlichen Grenzen, die von möglichen Tätern überschritten werden."

Beim ISK geht es unter anderem darum, genau diese persönlichen Grenzen zu achten. "Es geht nicht darum, dass immer nur Distanz aufgebaut werden soll", betont sie, "sondern um das richtige Verhältnis zwischen Nähe und Distanz. Ein weinendes Kind gegen seinen Willen auf den Schoß zu setzen ist eine Verletzung der Grenze. Wenn das Kind aber von sich aus die Nähe sucht, soll man es nicht abweisen", nennt sie ein Beispiel.

Wenn Risthaus in eine Pfarrei gerufen wird, dann kann sie die Aufstellung des ISK begleiten und mit ihrer Erfahrung beratend zur Seite stehen.

"Die Verantwortung liegt am Ende beim Träger", sagt sie. Drei Jahre lang steht sie zunächst als Ansprechpartnerin zur Verfügung - bis dahin müssen alle Einrichtungen ein eigenes ISK aufgestellt haben.

Erreichbar ist Gianna Risthaus per E-Mail an die Adresse risthaus-g@bistum-muenster.de.

Weitere Informationen für Interessenten gibt es im Internet unter www.praevention-im-bistum-muenster.de.

(pbm/cb)
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