Wachtendonk Bewährungsstrafe für Wachtendonker nach Kindesmissbrauch

Wachtendonk · Wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und der Herstellung kinderpornografischer Inhalte wurde gestern ein 52-jähriger Wachtendonker am Klever Landgericht verurteilt. Die Jugendschutzkammer verurteilte den gebürtigen Magdeburger zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss der Mann künftig jeglichen Kontakt zu dem Kind meiden. Verurteilt wurde der Mann wegen eines Vorfalls in Wachtendonk Anfang August. Ein Zeuge traf den 52-Jährigen abends in dessen Wohnzimmer an, als er sich gerade an einem achtjährigen Nachbarsjungen verging. Das Kind hatte er nach Feststellung der Kammer zuvor mit der Aussicht auf ein Eis in die Wohnung gelockt. Nachdem beide sich entblößt hatten, fotografierte er den Jungen mit seinem Handy und stellte intimen Körperkontakt her.

Der Angeklagte sagte im Verfahren, er habe aufgrund eines Filmrisses keine Erinnerungen an den Tatzeitraum: "Ich habe an diesem Tag sechs bis zehn 0,5 Liter-Flaschen getrunken und kann mich nicht mehr erinnern. Wenn die Zeugen das alle sagen, dann wird wohl was dran sein", so der Angeklagte. Der Vorsitzende der Kammer, Richter Christian Henckel, erwiderte: "Ich finde es ja gut, dass Sie die Tat nicht abstreiten wollen. Aber wissen Sie es wirklich nicht mehr, oder möchten Sie sich nur nicht erinnern?" Der Angeklagte blieb jedoch dabei, sich erst wieder an den nächsten Mittag erinnern zu können, als die Mutter des Opfers ihn mit dem Vorwurf konfrontierte und er festgenommen wurde. Ein anschließender Alkoholtest gegen 15 Uhr ergab einen Wert von 0,0 Promille.

Die Kammer kaufte dem Angeklagten den behaupteten Gedächtnisverlust nicht ab, ging aufgrund des Alkoholkonsums zwar von verminderter Schuldfähigkeit aus, nicht jedoch von einer Schuldunfähigkeit. Das Urteil stützt sich auf die Aussagen des Jungen, der gestern unter Ausschluss der Öffentlichkeit in den Zeugenstand trat. Der Zeuge, der den Angeklagten auf frischer Tat ertappt und den Jungen daraufhin aus der Wohnung gebracht hatte, konnte gestern aufgrund von Krankheit nicht aussagen - die Verlesung des Vernehmungsprotokolls der Polizei bestätigte jedoch den Anklagevorwurf. Mit der Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung schloss sich die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Die Verteidigung hatte eine "milde Bewährungsstrafe" gefordert. Die Untersuchungshaft, in der sich der Angeklagte seit vier Monaten befindet, wurde aufgehoben. Er kann nun als freier Mann in seine Wachtendonker Wohnung zurückkehren - keine 50 Meter vom Zuhause des geschädigten Kindes entfernt. Vorher gab Richter Henckel dem 52-Jährigen jedoch noch ein paar Anregungen mit auf den Weg: "Sie sollten sich fragen: Wie ist es dazu gekommen und wie kann ich das künftig vermeiden? Scheinbar sind ja gewisse Neigungen vorhanden. Möglicherweise wäre es auch das Beste für alle Beteiligten, wenn Sie aus der Gegend wegziehen."

(jehe)
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