Geldern Besserer Klimaschutz in Kommunen

Geldern · Ministerin Barbara Hendricks (SPD): Richtlinie ist in Kraft getreten.

 Ministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD).

Ministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD).

Foto: Evers

Die erfolgreiche Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen durch die Nationale Klimaschutzinitiative von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks wird deutlich ausgeweitet. Die SPD-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Kleve sieht darin auch Chancen für die Städte und Gemeinden im Kreis: "Es werden neue Förderschwerpunkte eingeführt und verbesserte Förderbedingungen für finanzschwache Kommunen geschaffen." Die Initiative biete nun noch mehr Handlungsmöglichkeiten für Kommunen, "auch bei uns im Kreis Kleve", so Barbara Hendricks. Sie lobt die "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative" (Kommunalrichtlinie) als Erfolgsmodell: "Seit 2008 profitieren Kommunen von der Förderung durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums. In den vergangenen Jahren wurden rund 3000 Kommunen in über 8000 Projekten dabei unterstützt, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren", so Hendricks.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Erhöhte Förderquoten für finanzschwache Kommunen jetzt auch im investiven Bereich. Gefördert werden die Sanierung von Außen-, Straßenbeleuchtungs- und Lichtsignalanlagen durch LED-Beleuchtung zusätzlich zum Einbau hocheffizienter LEDs bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung. Weiterhin werden die Sanierung und der Austausch raumlufttechnischer Geräte bezuschusst. Für Klimaschutzinvestitionen in Anlagen und Gebäuden von Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen wird ein neuer Förderschwerpunkt mit erhöhten Förderquoten eingeführt.

Die Förderung nachhaltiger Mobilität erhält ein größeres Angebot und höhere maximale Zuwendungen. Hier profitiert insbesondere der Radverkehr. Für die Stabilisierung stillgelegter Siedlungsabfalldeponien ist eine höhere maximale Zuwendung möglich. Bei Energiesparmodellen gibt es ein neues Starterpaket. Hier werden Ausgaben für pädagogische Arbeit und geringinvestive Maßnahmen bezuschusst.

Anträge können bis zum 31. März 2016 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Weitere Antragsfenster sind für den 1. Juli bis 30. September 2016 sowie im Jahr 2017 vorgesehen.

Als Unterstützungseinrichtung für Kommunen steht im Auftrag des Bundesumweltministeriums das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) mit einer Hotline unter Telefon 030 39001170 für Beratung und Information zur Verfügung (www.klimaschutz.de/kommunen).

Mit der Novellierung der Kommunalrichtlinie werden auch Maßnahmen aus dem "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" sowie niederschwellige Klimaschutzmaßnahmen aus dem "Programm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung umgesetzt.

(RP)
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