Geldern Baby fast zu Tode geschüttelt: Bewährungsstrafe für 31-Jährigen

Geldern · Staatsanwaltschaft, Nebenklage und der Verteidiger forderten einen Freispruch. Das Gericht bestätigte die Vorwürfe jedoch.

Viele Bedenken ließ ein Fall gestern am Klever Landgericht zu. Ein 31-Jähriger soll am 11. Juni 2015 in der Gelderner Wohnung seiner damaligen Lebensgefährtin auf deren beiden Kinder, zum Tatzeitpunkt sechs Jahre beziehungsweise drei Monate alt, aufgepasst haben. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte das Baby an diesem Abend hochgenommen und aus nicht näher bekannten Gründen geschüttelt, so dass der Säugling zwischenzeitlich in Lebensgefahr schwebte.

Der Angeklagte stritt die Vorwürfe vor Gericht zwar ab, doch seine Version ließ Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit aufkommen. Ebenso Zweifel hatte Oberstaatsanwalt Guido Schulz aber trotzdem auch an der Schuld des Angeklagten. Die Beweisaufnahme habe nämlich nicht zweifelsfrei ergeben, dass wirklich der Beschuldigte das Baby geschüttelt habe und nicht - wie er behauptete - schon vor seinem Antreffen die Mutter. Schulz beantragte deshalb und nach dem juristischen Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" ebenso wie der Vertreter der Nebenklage und der Rechtsanwalt des 31-Jährigen Freispruch.

Die siebte große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Christian Henkel beurteilte den Fall jedoch anders. Sie sah es als erwiesen an, dass der 31-Jährige das Baby, das ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt, geschüttelt habe. Nur das Warum sei nicht geklärt worden. "Aber es wird einen Anlass gegeben haben, der zu dieser Stresssituation geführt hat, auch wenn der in keiner Weise dieses augenscheinliche Versagen entschuldigt", meinte Henkel, der den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilte.

Mit entscheidend für diese Verurteilung war unter anderem auch die Aussagen des Beschuldigten selbst. Zunächst hatte der 31-Jährige angegeben, dass er länger arbeiten musste und deshalb erst um halb acht bei der Kindsmutter gewesen sei. Als die Lüge drohte aufzufliegen, gab er an, dass er noch länger bei einem Freund gewesen sei. Dieser bestätigte gestern diese Version.

Die Kindsmutter sagte jedoch aus, dass er schon vor 19.30 Uhr da gewesen sei. Da nach den Aussagen einer Gerichtsmedizinerin unklar war, zu welcher Uhrzeit das Kind geschüttelt wurde, war es für das Gericht wichtig herauszufinden, ab wann auch der 31-Jährige bei den Kindern war. In diesem Punkt glaubte das Gericht den Ausführungen der Kindsmutter.

Beim Urteil berücksichtigte das Gericht jedoch auch, dass der Angeklagte Hilfe holte und das Leben des Babys dadurch gerettet werden konnte. "Das rechtfertigt, nur eine Strafe von zwei Jahren zu verhängen, die auch zur Bewährung ausgesetzt werden kann", meinte Henkel. Zudem sehe es derzeit ganz so aus, als ob das damals drei Monate alte Baby keine bleibenden Schäden davon getragen habe.

(RP)
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