Schlägerei zwischen Rockern und Clan Angeklagter gesteht Angriff auf Polizistinnen in Erkrath

Wuppertal · Mehr als hundert Polizisten mussten vor einem Jahr in Erkrath beim Streit zwischen Rockern und einer Großfamilie einschreiten. Jetzt stehen vier Männer in Wuppertal vor Gericht. Ein Angeklagter gibt zu, dass er zwei Polizistinnen geschlagen habe.

Massenschlägerei in Erkrath mit Rockern und Clan im September 2016
14 Bilder

Massenschlägerei in Erkrath mit Rockern und Clan

14 Bilder
Foto: Patrick Schüller

Immer wieder schauen sich die Prozessbeteiligten das Video an. Offenbar hatte ein Zeuge die Schlägerei auf dem Hochdahler Markt, bei der zwei libanesische Großfamilien aneinander geraten sein sollen, aus der Entfernung und von oben herab mit dem Handy gefilmt und dem Gericht zur Verfügung gestellt.

Dieser kurze Mitschnitt der Geschehnisse vom 17. August des vergangenen Jahres wurde am Donnerstag beim Prozessauftakt gegen vier in Erkrath, Solingen und Düsseldorf wohnhafte Angeklagte aus der Hells Angels-Szene zum Dreh- und Angelpunkt einer Debatte, die aus Sicht der Verteidiger etliche Fragen aufwarf. Einer erklärte stellvertretend für seinen Mandanten, dass dieser zwei Polizeibeamtinnen angegriffen habe. Allerdings erst, nachdem er selbst Reizgas abbekommen habe.

Angriff soll Kurzschlusshandlung gewesen sein

"Das hat ihn erregt und dann hat er der Beamtin einen Faustschlag verpasst", versuchte der Verteidiger die Kurzschlusshandlung seines Mandanten zu erklären. Ein weiterer Angeklagter soll ebenfalls Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet haben. Auf dem Video ist er mit erhobenen Armen in unmittelbarer Nähe einer Polizeibeamtin zu sehen, die zuvor mit dem Schlagstock auf einen Angreifer eingeschlagen hatte, der wiederum einen Kollegen verletzt hatte.

Rocker-Kutten: Das bedeuten die Symbole, Abzeichen und Patches
8 Bilder

Das bedeuten die Symbole auf den Kutten der Rocker

8 Bilder
Foto: dpa/Marius Becker

Im Zeugenstand erinnerte sich die Beamtin am Donnerstag vor dem Wuppertaler Amtsgericht daran, dass der Angeklagte die Arme gehoben und zu ihr gesagt haben soll: "Hey, lass das". Für die Staatsanwaltschaft war das Grund genug, um von einer Angriffshandlung auszugehen. Eben jene Polizeibeamtin war es übrigens, die im Laufe der Auseinandersetzung später irgendwann die Waffe zog, woraufhin sich die Beteiligten vom Ort des Geschehens entfernten.

Verteidigung: Mitschnitte sind nicht aussagekräftig

Zuvor waren die Beamten per Funk als Verstärkung zum Hochdahler Markt gerufen worden. Dort soll es zuvor einen Streit um einen Parkplatz gegeben haben. Mehr als 100 Mitglieder einer libanesischen Großfamilie sollen daraufhin mit Unterstützern und Mitgliedern eines Charters der Hells Angels in Streit geraten sein. "Man konnte hören, dass es vor Ort nicht gut lief für die Kollegen", erinnerte sich die Polizeikommissarin an die an jenem Abend abgehörten Funksprüche. Als sie dort angekommen sei, habe plötzlich nur noch Chaos geherrscht. Kann in diesem Fall von gemeinschaftlicher Körperverletzung gesprochen werden? Kann der Anklagevorwurf der schweren Körperverletzung aufrechterhalten werden? Und liefert das aus großer Entfernung aufgenommene Video genug belastbares Beweismaterial, um allen vier Angeklagten im Gerichtsverfahren ihre Mittäterschaft zweifelsfrei beweisen zu können? Alles Fragen, mit denen sich das Gericht im Fortgang des Verfahrens zu befassen haben wird.

Die Verteidigung hingegen stützt sich auf die These, dass die Mitschnitte nicht aussagekräftig genug seien. "Hier wurde aus einem Video ein Fall gemacht", wandte sich einer der Anwälte mit scharfem Ton an den Staatsanwalt.

Nach der Gewalteskalation auf dem Hochdahler Markt hatte es noch zwei weitere Vorfälle gegeben, in die einige der Angeklagten verwickelt gewesen sein sollen. Auch dazu gibt es Mitschnitte von Überwachungskameras, die zumindest einen der Angeklagten zweifelsfrei identifizieren. Es ist der gleiche Mann, der zuvor eingeräumt hatte, auf dem Hochdahler Markt zwei Polizeibeamtinnen verletzt zu haben.

Die beiden Frauen waren wegen erheblicher Gesichtsverletzungen zeitweise arbeitsunfähig und hatten auch Monate nach dem Angriff noch mit den Folgen zu kämpfen. Der Angeklagte ließ seinen Anwalt erklären, jeweils ein Schmerzensgeld in Höhe von 750 Euro zahlen zu wollen. Der Prozess wird am 6. Dezember fortgesetzt.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort