Erkrath/Mettmann/Hilden Mieterbund kontra Wohnung

Erkrath/Mettmann/Hilden · Vorwurf: Die Inkasso-Praxis ist rechtswidrig. Der Konzern weist das zurück.

Erkrath/Mettmann/Hilden: Mieterbund kontra Wohnung
Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Der Mieterbund Rheinisch-Bergisches Land streitet mit Deutschlands größtem Wohnungsvermieter Deutsche Annington. Sie besitzt etwa 350 000 Wohnungen, auch in Erkrath und Mettmann. Der Konzern mahne säumige Mieter nicht selbst an, sondern habe damit erst ein Tochterunternehmen (Deutsche Wohninkasso GmbH) und seit März 2013 das Berliner Anwaltsbüro JHS Legal (Jochen H. Schatz) beauftragt, erläutert Anwältin Funda Altun, Geschäftsführerin des örtlichen Mieterbundes in Hilden. Dabei geht es um Fälle wie den von Hilde N. Die Rentnerin aus Hilden erhielt eine ungewöhnlich hohe Nebenkostenabrechnung (450 Euro) der Deutschen Annington und wendete sich damit an den Mieterbund. "Ich habe das Unternehmen angeschrieben, um Klärung und Belege gebeten", so Altun. "Dann kam eine Standardantwort: Ihr Widerspruch ist eingegangen." Dann sei lange nichts geschehen. Nach einer Mahnung der Deutschen Annington habe Hilde N. eine Mahnung des Berliner Anwaltsbüros JHS Legal erhalten: "Neben der eigentlichen Forderung stellt JHS Legal eine Geschäftsgebühr und Auslagenpauschale nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Rechnung. Das ist überflüssig, hat das Amtsgericht Dortmund am 6. Januar 2015 geurteilt."

Das Gericht habe weder eine Grundlage für die Berechnung der Inkasso-Anwaltsgebühren noch für die Höhe der verlangten Mahngebühren gesehen.

"Viele Mieter zahlen sofort, weil sie eingeschüchtert und verunsichert sind", berichtet Altun. "Durch die Einschaltung von JHS Legal wird aus unserer Sicht zusätzlicher Druck aufgebaut. Wir raten unseren Mitgliedern, die Gebühren nicht zu zahlen." Im Fall von Hilde N. konnte sich Altun mit der Deutschen Annington außergerichtlich einigen: "In einigen Fällen gehen die Sachen aber vor Gericht." Der Mieterbund habe in NRW zahlreiche Rechtsstreitigkeiten mit der Deutschen Annington. Der Landesverband (er vertritt 50 Mietervereine) hat deshalb jetzt den Vorstandsvorsitzenden Rolf Buch persönlich angeschrieben und aufgefordert, die Inkasso-Praxis zu stoppen.

"Die Inkasso-Praxis der Deutschen Annington wird juristisch unterschiedlich bewertet", hält Nina Henckel, Leiterin Presse der Deutschen Annington Immobilien SE dagegen: "Es gibt Entscheidungen verschiedener Gerichte, die unsere angewandte Praxis unbeanstandet lassen." Bevor höhere Gebühren fällig werden, nehme das Unternehmen sehr oft Kontakt zu den Mietern auf, die mit ihren Zahlungen im Rückstand sind: "Wir schreiben sie zweimal an, rufen an und schicken eine SMS", erklärt Henckel: "Wir unternehmen also sehr viel, um eine für den Mieter und unser Unternehmen möglichst gute Lösung zu finden." Erst danach werde die Angelegenheit einem Rechtsanwalt der Kanzlei JHS Legal übergeben. Die Alternative zu dieser Vorgehensweise wäre eine sofortige Einleitung eines Klageverfahrens. Das würde zwangsläufig zu deutlich höheren Kosten bei den Mietern führen als die heutige Praxis. Henkel: "Wir halten unsere Vorgehensweise daher für sozial fair und verantwortlich. Im Einzelfall ist es dem Mieter auch möglich, individuelle Vereinbarungen (zum Beispiel Ratenzahlungen) über die anfallende JHS-Gebühr zu vereinbaren."

(RP)
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