Erkrath Feuerwehr warnt: Böswilliger Alarm hat rechtliche Folgen

Erkrath · In den letzten Tagen hatte die Erkrather Feuerwehr alle Hände voll zu tun. Den Anfang machte der Brand eines Lkw auf der BAB 3 am frühen Freitagmorgen, am Samstagmorgen wurde die gesamte Wehr zur Asylunterkunft Freiheitstraße gerufen, wobei es sich jedoch um einen Fehlalarm handelte. In der Nacht von Samstag auf Sonntag gab es einen Küchenbrand mit Menschenrettung auf der Erftstraße. Am Montag wurden die Einsatzkräfte wegen Gasgeruchs zum ehemaligen Kloster auf der Kirchstraße gerufen.

Der Geruch kam von einer Benzinlampe, bei deren Befüllung eine geringe Menge ausgelaufen war. Knapp anderthalb Stunden später wurde ein Küchenbrand in einem Hochhaus auf dem Kalkumer Feld gemeldet. Dort gab es jedoch keinen Hinweis auf einen Brand. Da der Anruf aus einer Telefonzelle im Zentrum von Alt-Erkrath kam, kontrollierten die Einsatzkräfte noch zwei in der Nähe der Telefonzelle in Frage kommende Adressen. Aber auch dort gab es keinerlei Hinweise auf einen Brand, so dass von einer böswilligen Alarmierung ausgegangen werden muss.

Anlass für die Feuerwehr, auf die rechtlichen Folgen aufmerksam zu machen: Wer vorsätzlich einen Falschalarm auslöst, ist schadenersatzpflichtig und strafrechtlich verantwortlich. Die Telefonnummer könne auch bei Unterdrückung der Rufnummer in der Kreisleitstelle zurückverfolgt werden. Ganz besonders schwerwiegend sei es, wenn es zeitgleich einen schweren Unfall oder ein anderes Ereignis gäbe, bei dem Menschenleben in Gefahr wären und die Retter dort fehlen würden.

Hat die alarmierende Person aus bestem Wissen und Gewissen gehandelt und ist kein Vorsatz erkennbar, übernimmt die Allgemeinheit die Kosten. Insofern bestehe kein Grund, die Feuerwehr bei vermuteter, aber nicht gesicherter Gefahr nicht zu alarmieren.

(RP)
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