Erkelenz/Mönchengladbach Vergewaltigungsprozess gegen 30-Jährigen eröffnet

Erkelenz/Mönchengladbach · Ihm werden zudem Diebstahl und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.

Gestern ist vor dem Schöffengericht in Mönchengladbach über die Geschehnisse in der Nacht vom 20. auf den 21. November 2015 verhandelt worden. Damals soll ein 30-jähriger Marokkaner, der derzeit in Haft ist, nach einem Diskobesuch in Erkelenz eine 32-jährige Frau auf dem Nachhauseweg verfolgt, anschließend vergewaltigt, bestohlen und dazu einen versuchten körperlichen Angriff auf einen Polizeibeamten verübt haben.

Der Angeklagte wollte gestern in der Hauptverhandlung keine Fragen beantworten, setzte sich aber in einer durch seine Verteidigerin verlesenen Erklärung gegenüber den erhobenen Vorwürfen zur Wehr. Er habe die Frau in der Diskothek kennengelernt und im Einvernehmen diese mit ihr zusammen verlassen. Der 30-Jährige ließ zudem mitteilen, dass er zu keinem Zeitpunkt das Gefühl hatte, gegen den Willen der Frau zu handeln und dass diese selbst Anzeichen zum Einverständnis sexueller Handlungen gegeben hätte.

Das 32-jährige Opfer erklärte während ihrer Zeugenaussage am Mönchengladbacher Schöffengericht, sich aufgrund hohen Alkoholkonsums an einige Teile des Abends nicht mehr erinnern zu können, jedoch sei alles gegen ihren Willen geschehen. Sie habe sich verfolgt gefühlt und sei blitzartig von hinten attackiert, festgehalten und im Intimbereich einige Sekunden lang berührt worden. Nachdem die Frau sich zur Wehr gesetzt habe und ein Gerangel mit dem Angeklagten entstanden sei, soll dieser ihre Wertsachen entwendet und den Tatort verlassen haben, als zusätzlich zwei Männer die Rangelei bemerkt hatten.

Die 32-Jährige rief die Polizei, die im weiteren Verlauf der Nacht den jetzt Angeklagten auf der Straße identifizieren konnte. Beim Versuch der Inhaftierung soll sich der Mann gewehrt und versucht haben, einem Beamten mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Dieses Vorhaben bestätigte der Polizeibeamte bei der gestrigen Verhandlung in Mönchengladbach.

Weitere Polizeibeamte sowie zwei Türsteher der Erkelenzer Diskothek, in welcher der Kontakt entstanden sein soll, wurden ebenfalls als Zeugen vernommen. Die beiden Männer, die am Tatort eintrafen, konnten gestern nicht gehört werden. Einerseits war ein Zeuge nicht zur Verhandlung erschienen, der zweite war durch einen Verwaltungsfehler nicht geladen worden.

Am 13. April sowie am 4. Mai wird die Verhandlung vor dem Schöffengericht am Mönchengladbacher Landgericht fortgesetzt.

(RP)
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