Erkelenz Urteil wegen versuchter räuberischer Erpressung

Erkelenz · Das Landgericht Mönchengladbach hat einen 24-Jährigen wegen einer Straftat in der Nacht zum 19. Dezember 2015 verurteilt. Der seinerzeit alkoholisierte Mann war gegen 2 Uhr auf eine Gruppe von vier Männern zwischen 16 und 18 Jahren getroffen, die sich in der Nähe einer Erkelenzer Bar aufhielt. Der Angeklagte forderte sie auf, ihm Geldbeträge von 50 Euro zu übergeben. Als einer der jungen Männer entgegnete, dass er kein Geld bei sich habe, solle der Angeklagte ihn dazu gedrängt haben, anstelle des Geldes sein Handy zu geben.

Nachdem dies nicht geschah, schlug er dem Opfer ins Gesicht. Anschließend soll er den vier Männern ein ausgeklapptes Messer mit einer angeblich mit Gift beschichteten Klinge vorgehalten haben. Die 16- bis 18-Jährigen schafften es daraufhin, sich vom Täter zu entfernen. Dem Angeklagten wurde nach Verständigung der Polizei ein Alkoholwert von 2,9 Promille nachgewiesen sowie der Konsum von Kokain und Cannabis.

Der Angeklagte ließ während der Verhandlung verlauten, dass er sich nicht an den Tathergang erinnern könne. Ein ärztliches Gutachten attestierte dem 24-Jährigen verminderte Schuldfähigkeit aufgrund seines stark alkoholisierten Zustandes. Dass er am Tattag ein Messer bei sich trug, wurde in der rund sechsstündigen Verhandlung von zwei Zeugen bestätigt. Zwei andere Zeugen aus der Gruppe gaben an, dass es sich bei dem Gegenstand auch um einen Autoschlüssel hätte handeln können.

Bei der Urteilsverkündung spielte die Klärung dieser Frage für die Kammer nur eine untergeordnete Rolle, sei doch der Eindruck einer generellen Bewaffnung gezielt geschaffen worden. Angesichts der zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und sechs Monaten. Aufgrund der ärztlich bescheinigten Alkoholabhängigkeit veranlasste das Gericht eine Unterbringung in einer Entzugsanstalt.

Durch die bereits in der Untersuchungshaft vollzogene Strafe muss der Verurteilte nun eine einjährige Therapie beginnen. Ist diese erfolgreich, wird der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

(seu)
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