Freisprüche für Umwelt-Aktivisten, die 2015 in den Tagebau Garzweiler eindrangen, haben Bestand Staatsanwaltschaft zieht Bedenken zurück

Erkelenz · Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat in dieser Woche nach fast sieben Monaten ihre Bedenken gegen Urteile der Amtsgerichte Erkelenz und Grevenbroich zurückgezogen, mit denen Umweltaktivisten der Ende-Gelände-Aktion 2015 freigesprochen worden waren, und verzichtet auf Rechtsmittel. Bei der Aktion am 15. August 2015 hatten Demonstranten den Braunkohlentagebau Garzweiler II gestürmt, was einigen von ihnen eine Anklage wegen Hausfriedensbruchs einbrachte, nachdem sie Strafbefehlen widersprochen hatten.

 Umweltaktivisten waren 2015 nicht nur am, sondern auch im Tagebau Garzweiler aktiv.

Umweltaktivisten waren 2015 nicht nur am, sondern auch im Tagebau Garzweiler aktiv.

Foto: Uwe Heldens

Wie berichtet, war die Staatsanwaltschaft nicht zufrieden mit dem Verlauf und dem Urteil einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Erkelenz, bei der am 9. Mai vier Aktivisten vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen wurden. Sie hatte unmittelbar nach der Verkündung Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt und überraschte damit auch ihre Vertreterin, die selbst im Prozess den Freispruch beantragt hatte. Ob sie tatsächlich in Berufung geht oder eine Revision anstrebt oder gar das Rechtsmittel wieder zurücknimmt, wollte die Staatsanwaltschaft damals von der schriftlichen Urteilsbegründung abhängig machen. Erst mit der Vorlage des Urteils könne sie eine Bewertung vornehmen. Das Rechtsmittel sei erforderlich, um das Urteil nicht rechtskräftig werden zu lassen. Ebenso ist die Staatsanwaltschaft bei zwei Prozessen gegen die Braunkohlegegner in Grevenbroich verfahren, die mit Freisprüchen endeten.

Die Staatsanwaltschaft sei, so erklärte ihr Sprecher, damals von der Zeugenaussage eines RWE-Mitarbeiters bei der Verhandlung überrascht gewesen. Bislang sei sie davon ausgegangen, dass RWE als Erstatter der Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs vom Vorliegen der Voraussetzung einer Einfriedung des Geländes wusste. Diese Voraussetzung sei eine Grundlage für den Strafbefehl und die Anklage gewesen. Insofern sei es auch für die Staatsanwaltschaft "keine schöne Situation". Es sei natürlich ungewöhnlich, dass die Staatsanwaltschaft, die selbst den Freispruch beantragt hatte, das auf ihre Veranlassung gefällte Urteil überprüfen lässt. Aber man wolle Gewissheit, ob nun das Betriebsgelände im Sinne des Hausfriedensbruchs durchgängig eingefriedet ist oder nicht.

Diese Bewertung ist nunmehr nach über sechs Monaten abgeschlossen. Die lange Zeitdauer sei der Komplexität und der Besonderheit des Falles geschuldet, erklärte gestern der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach, Benjamin Kluck, auf Anfrage unserer Redaktion. Damit ist der Schlussstrich unter die Verfahren für die in Erkelenz freigesprochenen Aktivisten aus Dresden, Darmstadt, Hamburg und Köln ebenso gezogen wie für die Aktivisten aus Köln, Berlin und Mannheim, die in Grevenbroich vor Gericht standen.

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