Erkelenz Plädoyer: Der Brandstifter soll für fünf Jahre hinter Gitter

Erkelenz · / Mönchengladbach (krü) Nach mehreren Prozesstagen im Schwurgerichtsprozess vor der 7. Strafkammer in Mönchengladbach, in dem sich ein Angeklagter (25) wegen schwerer Brandstiftung, versuchten Mordes und Sachbeschädigung verantworten muss, haben gestern die Staatsanwältin und die Verteidigerin ihre Anträge gestellt. Der gelernte Hochbaufacharbeiter soll zwischen Dezember 2013 und Februar 2015 insgesamt fünfmal in Gladbach, Schermbeck und Erkelenz gezündelt und dabei ganze Gebäude niedergebrannt haben. Erst nach mehreren Verhandlungstagen hatte der 25-Jährige ein Geständnis abgelegt.

Die Staatsanwältin Jane Wolf hielt den Angeklagten allerdings in allen fünf Fällen für überführt und forderte für den kaum vorbelasteten Mann eine Gesamtstrafe von neun Jahren Haft. Der Angeklagte habe wie ein typischer Brandstifter gehandelt. Der psychiatrische Gutachter hatte ihm eine dissoziale Persönlichkeitsstörung attestiert. Als Brandstifter sei der 25-Jährige immer dann aufgefallen, wenn es Streit mit der Freundin gegeben und sie ihn verlassen habe. Außerdem habe der Angeklagte die Brände aus Frust gelegt, wenn er als Mitbewohner mit nicht gezahlten Mieten aufgefallen sei. So soll es auch am 18. November gewesen sein, als er auf der Terrasse seiner von ihm bewohnten Mietwohnung an der Hardenbergstraße in Mönchengladbach einen Faltpavillon in Brand setzte. Er habe geglaubt, dass eine besondere Sicherheitstür das Ausbreiten des Feuers in die Erdgeschosswohnung des Vermieters verhüten würde. Doch der Brandsachverständige hatte gestern bestätigt, dass diese Tür keineswegs die volle Widerstandskraft besessen habe.

Der frühere Lehrherr des Angeklagten, ein Maurerpolier, erklärte gestern: "Mit solchen Türen hat der Angeklagte zu tun gehabt." Damals gab es an dem Gladbacher Haus des Vermieters einen Schaden von 80.000 Euro. In diesem Fall soll der Angeklagte auch den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen haben und sich damit des Mordversuchs schuldig gemacht haben.

Das sah seine Verteidigerin, eine Anwältin aus Essen, anders. Es sei eine spontane Tat aus Frust gewesen. Der Angeklagte sei nervlich überfordert gewesen. Sie sprach in ihrem Plädoyer von einer fünfjährigen Haftstrafe für den kaum vorbestraften Angeklagten. Das Schwurgericht will am 22. Februar ein Urteil verkünden.

(RP)
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