Erkelenz NPD-Ratsherr zu Geldstrafe verurteilt

Erkelenz · Im Mai war der linke Unterarm des Erkelenzer Ratsmitglieds der NPD mit tätowierter Losung der Schutzstaffel der NSDAP (SS) auf Facebook öffentlich zu sehen. Dafür wurde er gestern vom Amtsgericht in Erkelenz verurteilt.

 Vor dem Amtsgericht in Erkelenz wurde gestern ein NPD-Ratsherr zur Zahlung von einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu 50 Euro verurteilt.

Vor dem Amtsgericht in Erkelenz wurde gestern ein NPD-Ratsherr zur Zahlung von einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu 50 Euro verurteilt.

Foto: Jürgen Laaser

Jemand, der im Internet surfte und im Mai auf die Facebook-Seite des frisch gewählten Ratsherren der NPD kam, konnte öffentlich ein Foto des Erkelenzers sehen und auf dessen linkem Unterarm die Losung der SS lesen. Zu dieser Auffassung kam am Montag das Amtsgericht Erkelenz und verurteilte den Ratsherren zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 50 Euro.

Zunächst war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass die Losung "Meine Ehre heißt Treue" von Dezember 2013 bis Mai 2014 für jedermann zugänglich auf dem Facebook-Profil des Angeklagten zu sehen war. Letztlich belegen ließen sich gestern jedoch nur zwei Tage rund um die Kommunalwahl.

Ein Erkelenzer, der sich kommunalpolitisch interessiert und engagiert, hatte sich im Internet anschauen wollen, wer der neue NPD-Ratsherr ist, der es bei der Wahl am 25. Mai in den Stadtrat geschafft hatte. Dabei stieß er am Wahlabend auf das frei zugängliche Profilfoto mit der Losung und erstattete am Tag darauf jene Strafanzeige gegen den Metallbauer, die zum gestrigen Prozess führte. Vor Gericht konnte der Zeuge von eben jenen zwei Tagen berichten, an denen er das Foto gesehen hatte. Der 31-jährige Angeklagte ließ sich selbst zu dem Vorwurf nicht ein.

Die Losung der Schutzstaffel der NSDAP öffentlich zu verwenden, stehe unter Strafe, sagte der Richter. Weil er allerdings nur von den zwei benannten Tagen ausgehen könne, wirke sich das auf das Strafmaß aus. Während die Staatsanwältin schlussendlich 120 Tagessätze zu 50 Euro gefordert hatte, forderte der Verteidiger einen Freispruch, weil unter anderem vieles nicht aufgeklärt, die ausgedruckten Facebook-Fotos zu klein oder verschwommen und seine Anträge abgelehnt worden seien, die zur Aufklärung hätten beitragen sollen.

Der Richter am Erkelenzer Amtsgericht erklärte, dass ein Strafrahmen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zur Verfügung stehe. Er habe berücksichtigt, dass das Foto vom Zeugen an zwei Tagen gesehen wurde, habe aber auch berücksichtigen müssen, dass der Angeklagte vorbestraft sei, wenn auch nicht einschlägig.

Zwei Eintragungen aus dem Bundeszentralregister hatte er vorgelesen: 2007 sechs Monate auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung und 2009 drei Jahre wegen Körperverletzung in zwei Fällen, wobei ein Teil zur Bewährung ausgesetzt wurde; die Bewährungszeit war im März dieses Jahres abgelaufen. Dies betrachtend kam der Richter am Amtsgericht Erkelenz zu der Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro und gab dem Angeklagten auf den Weg, dass er als Ratsmitglied in der Öffentlichkeit eine gewisse Vorbildfunktion besitze.

Gegen das Urteil können innerhalb einer Woche Rechtsmittel eingelegt werden.

(RP)
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