Erkelenz Nach Ehestreit Frau erwürgt

Erkelenz · Mit einem Geständnis hat gestern vor dem Landgericht Mönchengladbach der Prozess um die Tötung einer 64-Jährigen Erkelenzerin begonnen. Der Ehemann gab zu, seine Frau erwürgt und die Leiche verbrannt zu haben.

Ähnlich wie bei der Polizei gab der Angeklagte (68) gestern auch vor dem Mönchengladbacher Schwurgericht in einer schriftlichen Erklärung zu, den Tod seiner Ehefrau verursacht zu haben. Ohne erkennbare Gefühlsregung reagierte der Rentner, als der Staatsanwalt die Anklage wegen Totschlags verlas. Danach hat der frühere Prokurist einer Düsseldorfer Bank am 22. September 2009 in seiner Erkelenzer Wohnung die 64-jährige Ehefrau erwürgt. Zwei Tage später brachte er deren Leiche in ein Waldstück zwischen Myhl und Altmyhl, übergoss sie mit Benzin und zündete sie an. Vergleiche von DNA-Spuren hatten danach ergeben, dass es sich bei der unbekannten weiblichen Leiche um die Ehefrau des Erkelenzers handelte.

Bereitwillig hatte der Angeklagte gestern zunächst Angaben zum Lebenslauf gemacht. Nahezu sein ganzes Berufsleben hat er in einer Düsseldorfer Bank verbracht. Die Tat vom 22. September 2009 bezeichnete der 68-Jährige als Unglücksfall. Nach einem heftigen Streit sei die Ehefrau, mit der er 44 Jahre verheiratet war, ausgerastet. "Sie beschimpfte mich lautstark als Verbrecher", erinnerte sich der Angeklagte. Wie so oft sei es um Geld gegangen, das die Mutter dem arbeitslosen Sohn versprochen habe. Um den erkrankten Junior zu unterstützen, sei von der beträchtlichen Rente kaum etwas übrig geblieben, beteuerte der Angeklagte. Deshalb habe er auch Schulden machen müssen. Bei dem lautstarken Streit in der Küche habe er sie damals nur beruhigen wollen, ihr den Mund zugehalten und auf den Hals gedrückt. Sie sollte still sein. Doch dann sei sie zusammengebrochen.

Trotzdem beruhigte er danach eine Nachbarin, es sei nichts passiert. Die Frau sprach von Hilferufen, die sie gehört habe. Der Angeklagte gab zu, sein Fahrzeug zwei Tage nach dem Verbrechen durch eine Waschstraße gefahren zu haben. Nur aus Gewohnheit, nicht um Spuren zu verwischen.

Der Prozess wird im April fortgesetzt. Das Landgericht Mönchengladbach hat sechs Verhandlungstage angesetzt.

Bisherige Berichte im Internet unter

(RP)
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