Erkelenz IHK Aachen ordnet das Diesel-Urteil ein

Erkelenz · "Das Urteil ist kein Freibrief für Dieselfahrverbote", erklärt Hauptgeschäftsführer Michael F. Bayer.

Mit einer "gewissen Erleichterung" hat die Industrie- und Handelskammer Aachen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Luftreinhaltung in Düsseldorf und Stuttgart aufgenommen. "Die Entscheidung zeigt, dass Dieselfahrverbote nur als letztes Mittel für saubere Luft infrage kommen - und auch nur unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit", kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Michael F. Bayer. Zudem begrüßt es die Kammer, dass das Gericht ausreichende Übergangsfristen und Ausnahmegenehmigungen anerkennt, für den Fall, dass räumlich beschränkte Fahrverbote unvermeidbar sind. "Das Urteil ist kein Freibrief für Dieselfahrverbote", erklärt Bayer in einer Pressemitteilung.

Für die Wirtschaft wären kurzfristige Fahrverbote nach Ansicht der IHK nicht verkraftbar und würden zudem die Mobilität in den Innenstädten als zentrale Wirtschafts- und Lebensräume infrage stellen. "Das Urteil verschafft Aachen und anderen Städten in der Region Zeit, um innerstädtische Logistikkonzepte mit deutlichem Vorrang für Elektromobile oder sonstige schadstofffreie Fahrzeuge zu entwickeln. Das Potenzial hat Aachen: Schon heute werden Pakete mit Lasten-Pedelecs oder StreetScootern transportiert", fügt Bayer hinzu.

(RP)
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