Erkelenz Hilfe in allen Fragen der Rente

Erkelenz · Andreas Ullmann ist seit 1998 ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund für den Kreis Heinsberg. Jetzt ist er in Berlin für weitere sechs Jahre wiedergewählt worden.

 Rentenberater Andreas Ullmann kümmert sich ehrenamtlich um Anliegen und Sorgen, nimmt Anträge auf und lässt auf Wunsch beim Rentenversicherungsträger den gegenwärtigen Rentenanspruch berechnen.

Rentenberater Andreas Ullmann kümmert sich ehrenamtlich um Anliegen und Sorgen, nimmt Anträge auf und lässt auf Wunsch beim Rentenversicherungsträger den gegenwärtigen Rentenanspruch berechnen.

Foto: Friedlinde Ullmann

Andreas Ullmann ist als ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund für den Landkreis Heinsberg wiedergewählt worden. Der Erkelenzer hat diese Aufgabe für weitere sechs Jahre inne. Die Wahl hatte in Berlin stattgefunden.

"Wie beantrage ich eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente, wie hoch wird meine Rente einmal sein? Es sind Fragen wie diese, die ich mit Versicherten und Rentnern im Kreis Heinsberg in persönlichen Gesprächen kläre", erläutert Andreas Ullmann seine Aufgabe. Er kümmert sich ehrenamtlich um Anliegen und Sorgen, nimmt Anträge auf und lässt auf Wunsch beim zuständigen Rentenversicherungsträger den gegenwärtigen Rentenanspruch berechnen. "Ich freue mich, bei allen Fragen rund um die Rente für die Menschen im Kreis Heinsberg da zu sein", sagt Andreas Ullmann.

Die Versichertenberater werden von der Vertreterversammlung, dem Sozialparlament der Deutschen Rentenversicherung Bund, gewählt, die von den Versicherten bei der diesjährigen Sozialwahl ein neues Mandat erhalten hat. "Das große Engagement unserer Versichertenberater vor Ort zeigt, worum es bei der Selbstverwaltung geht: Versicherte treten aktiv für die Interessen der Versicherten ein", betonte Rüdiger Herrmann als Vorsitzender in der Vertreterversammlung in Berlin.

Wieso eine Rentenberatung wichtig sein kann, verdeutlicht Ullmann an einigen Irrtümern, die rund um das Thema kursieren. Ehemänner hätten keinen Anspruch auf Witwerrente, ist so eines. "Die weit verbreitete Meinung ist aber falsch. Richtig ist: Seit der Reform des Hinterbliebenenrechts 1986 sind Frauen und Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt", schildert Ullmann. "Zumindest in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners besteht immer ein Anspruch, wenn der Ehegatte bereits eine Rente bezogen hat oder bis zu seinem Tod mindestens fünf Jahre Beitragszeiten zurückgelegt hat. Ab dem vierten Kalendermonat nach dem Tod des Ehegatten kann jedoch eigenes Einkommen angerechnet werden."

Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wichtig, ist oft zu hören, "ist aber falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus allen bis zum Rentenbeginn zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Dabei werden die letzten Jahre genauso behandelt wie die anderen Beitragsjahre auch", erläutert Andreas Ullmann. Irrtümliche Annahmen bestehen ihm zufolge auch bei der Frage, wie viel Geld ein Rentner hinzuverdienen darf. Hier habe sich eine Änderung der Lage ergeben, die wichtig sei zu kennen: "Zu meiner Rente darf ich 1000 Euro hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird - das ist nicht richtig. Nunmehr gilt eine Jahresbetrachtung! Wenn ich eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nehme oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehe, darf ich kalenderjährlich 6300 Euro hinzuverdienen, ohne dass meine Rente gekürzt wird. Verdiene ich aber mehr, so wird der 6300 Euro übersteigende Teil des Hinzuverdienstes - ein Zwölftel davon - zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze ist grundsätzlich keine Hinzuverdienstgrenze mehr einzuhalten."

(spe)
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