Erkelenz Erster Gerichtsprozess gegen Tagebauproteste von 2015

Erkelenz · Wegen Landfriedensbruch und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz stand ein Berliner vor Gericht.

Mit einer Einstellung gegen die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro endete vor dem Amtsgericht Erkelenz gestern ein Strafverfahren zu Vorfällen im August 2015, als während eines "Ende Gelände" genannten Protestes Teilnehmer versucht hatten, in den Tagebau Garzweiler II zu gelangen. Damals war sogar für einige Stunden dessen Betrieb zum Erliegen gekommen. Der gestrige Prozess war, nach einer Strafanzeige von RWE und dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, der erste, in dem diese Ereignisse strafrechtlich aufgearbeitet wurden. Weitere sind beim Amtsgericht Erkelenz bereits terminiert.

Wegen Landfriedensbruch und eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz musste sich ein 26-jähriger Mann aus Berlin verantworten. Konkret warf die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, als Teil einer Gruppe eine Polizeiabsperrung auf einer Brücke über die Autobahn 61 gewaltsam durchbrochen zu haben, um auf das Tagebaugelände zu gelangen, und durch eine Vermummung eine Identifizierung verhindern zu wollen.

Der Angeklagte, der als Helfer der Caritas in Berlin arbeitet, sprach hingegen davon, er habe zwar in den Tagebau gewollt, habe aber keine Polizeisperre durchbrochen, und er sei auch nicht vermummt gewesen. Er habe zwar einen Maleranzug, einen Mundschutz und eine Schutzbrille getragen, aber nicht in der Absicht, sich zu vermummen, sondern um sich im Tagebau vor Kohlestaub zu schützen. Auf der Brücke habe es zunächst gar keine Polizisten gegeben, später seien einige gekommen, die sich in den Weg stellten. Bei seinem Versuch, an einem Polizisten vorbeizugehen, sei er von diesem gepackt worden. Nachdem er mit einem Kabelbinder fixiert worden war, hätte die Polizei seine Personalien überprüft und ihn dann wieder gehen lassen. Er habe in zivilem Ungehorsam gewaltfrei gegen den Klimawandel protestieren wollen.

Der Polizist, der den Angeklagten festnahm, bestätigte im Zeugenstand im Wesentlichen diese Aussage. Der Angeklagte habe keinen Widerstand geleistet und sei auch nicht aggressiv gegen die Polizeikette vorgegangen. Die Brille habe er auf der Stirn, den Mundschutz vor dem Mund getragen, außerdem habe er einen Regenschirm bei sich gehabt. Er hätte sich als einer der wenigen Demonstranten ausweisen können. Der Angeklagte hatte, aus seiner Sicht, das Pech gehabt, als Einziger von diesem Polizisten festgehalten worden zu sein. Nachdem ein Platzverweis ausgesprochen worden war, sei der heute 26-Jährige wieder freigelassen worden.

Für den Amtsrichter kam - nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung - allenfalls ein mögliches Vermummungsverbot als strafbare Handlung in Betracht. Ob in dem zur Verhandlung stehenden Fall die Kriterien, die an einen Landfriedensbruch gestellt werden, erfüllt seien, sei zweifelhaft. Seinem Vorschlag, das Verfahren mit der Auflage der Zahlung einer Geldbuße einzustellen, kamen Verteidigung und Staatsanwaltschaft nach. Und auch der Angeklagte räumte nach der Verhandlung ein, er könne mit dieser Entscheidung leben.

(kule)
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