Kreis Heinsberg Diebinnen: Das gleiche Kleid in der Tasche

Kreis Heinsberg · Eng nebeneinander saßen die Schwägerinnen am Donnerstag vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht auf der Anklagebank. Ladendiebstahl in einem bekannten Gladbacher Warenhaus warf der Staatsanwalt den 31 und 30 Jahre alten Frauen vor.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Am 4. November vergangenen Jahres waren die Angeklagten, die beide aus dem Kosovo stammen, aus Heinsberg angereist und schließlich auf ihrer Einkaufstour von einem Warendetektiv ertappt worden. Die Schwägerin habe kein Auto. Deshalb sei man zusammen gefahren, machte die 31-Jährige lebhaft klar.

Laut Anklage sollen die modisch gekleideten jungen Frauen damals für 150 Euro Kleider und Schuhe gestohlen haben. Die vom Detektiv erwischten Diebinnen hatten im November bereits bei der Polizei alles zugegeben. Sie mussten die Beute zurücklassen und jeweils eine Strafgebühr von 60 Euro zahlen.

Doch vor Gericht wollten die Frauen von dem früheren Geständnis plötzlich nichts mehr wissen. Die Schulklasse im Zuschauerraum staunte. Der Richter reagierte mit Unverständnis. Schließlich hatte er, weil er mit den angekündigten Geständnissen rechnete, keine Tatzeugen geladen. ”Dann muss ein neuer Termin angesetzt und der Detektiv geladen werden”, war er überzeugt.

Doch die diebischen Schwägerinnen wehrten sich überraschend gegen einen neuen Termin. Ihre Ehemänner dürften auf gar keinen Fall etwas erfahren. "Ich flehe Sie an, da gebe ich alles zu”, wandte sich die 31-Jährige an den Richter. Die ein Jahr jüngere Verwandte, Hausfrau und Mutter von drei Kindern”, begann zu weinen und gab sich ebenfalls als Diebin zu erkennen.

Die Frauen waren damals mit den gleichen Kleidern, der gleichen Unterwäsche und jeweils einem Schuh in ihren Einkaufsktüten entdeckt worden. Einen Teil davon hatten sie offenbar an der Kasse bezahlt. Doch der Richter reagierte konsequent. Er sei gesetzlich verpflichtet, den Fall aufzuklären. Außerdem könne die ältere Angeklagte nicht mehr mit einer Geldstrafe rechnen. Schließlich sei sie bereits achtmal als Diebin aufgefallen. Deshalb wird der Fall im April erneut verhandelt.

(RP)
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