Braunkohletagebau in Erkelenz Beschluss getroffen: 1600 Menschen werden umgesiedelt
Erkelenz/ Köln · Seit heute steht fest: 1600 weitere Bürger werden im Erkelenzer Tagebaugebiet umgesiedelt, fünf Ortschaften sollen dem Braunkohlebagger zum Opfer fallen. Am 1. Dezember 2016 wird die Umsiedlung starten, die insgesamt 15 Jahre dauern soll.
Die letzte große politische Entscheidung, den Braunkohletagebau auf Erkelenzer Stadtgebiet auszuweiten, hat heute der Braunkohlenausschuss der Bezirksregierung Köln getroffen. Bei zwei Gegenstimmen (Linke und AfD) und bei Enthaltung der Grünen ist der Braunkohlenplan verabschiedet worden, der die Umsiedlung von Keyenberg, Kuckum, Berverath, Ober- und Unterwestrich sowie der Kuckumer und der Westricher Mühle regelt.
Diese Ortschaften sind die letzten, die für den Braunkohletagebau Garzweiler umgesiedelt werden sollen. Seit Jahrzehnten wird im "Rheinischen Revier" zwischen Bedburg, Jüchen und Grevenbroich, Erkelenz und Mönchengladbach der Rohstoff durch den Energieversorger RWE gefördert, zahlreiche Ortschaften wurden dafür aufgegeben. Klimaschützer kritisieren seit langem die Förderung der Braunkohle.
Forderungen des Stadtrates nicht alle berücksichtigt
In dem aktuellen Beschluss festgehalten sind grundlegende Regelungen zur Entschädigung der Anwohner sowie die benötigte Fläche und die Lage des neuen Ortes. Darin enthalten sind die Ergebnisse einer Umwelt- und einer Sozialverträglichkeitsprüfung der bevorstehenden Umsiedlung. Vor allem aber wird auf 77 von 198 Seiten die energiewirtschaftliche und energiepolitische Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II und dessen Fortschreiten auf Erkelenzer Stadtgebiet in den kommenden Jahrzehnten begründet.
Nicht unmittelbar im Braunkohlenplan enthalten sind zentrale Forderungen des Erkelenzer Stadtrates, die dieser als Stellungnahme im September 2014 abgegeben hatte. So wollte die Stadt Garantien vom Bergbautreibenden RWE Power für den Fall, dass aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen der Tagebau bereits während der heute beschlossenen Umsiedlungsphase endet. Immerhin hat die rot-grüne Landesregierung 2014 beschlossen, den Tagebau zu verkleinern und den Ort Holzweiler, Gut Dackweiler und den Hauerhof zu verschonen. Außerdem wollte der Stadtrat Sicherheiten gegenüber dem Land NRW für die nach dem Braunkohlenabbau notwendige Rekultivierung der Fläche.
Allerdings gehören dem Braunkohlenplan im Anhang zwei Stellungnahmen von RWE Power und der für Bergbau zuständigen Bezirksregierung Arnsberg an, die in Richtung der Erkelenzer Forderungen weisen. Peter Jansen, Bürgermeister der Stadt Erkelenz, sagte dazu im Braunkohlenausschuss: "Nicht alle Wünsche haben sich erfüllt, aber zu zwei relevanten Punkten liegen damit jetzt erstmals deutliche Aussagen vor. Dafür bin ich dankbar."
Nach dem heute verabschiedeten Braunkohlenplan soll Keyenberg ab 2023 für den Bergbau genutzt werden, die anderen Orte ab 2027 und Berverath und die Kuckumer Mühle ab 2028. Mit eineinhalb Jahrzehnten für die Umsiedlung wird im Braunkohlenplan kalkuliert.
486 Haushalte wollen umsiedeln
Die Umsiedlung soll am 1. Dezember 2016 beginnen. Bis dahin müssen RWE Power und die Stadt Erkelenz die ersten bebaubaren Grundstücke im neuen Ort zur Verfügung stellen. Wichtig für die rund 1600 betroffenen Bürger ist das Datum, weil "Personen, die zu Beginn des Umsiedlungszeitraumes als Eigentümer, Mieter, Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigte ihren Lebensmittelpunkt" in den Orten haben, als Umsiedler gelten und damit unter die heute beschlossenen revierweiten Entschädigungsregelungen fallen. Außerdem können ab diesem Tage Immobilien an RWE Power verkauft werden.
56,7 Hektar Land werden für die Umsiedlung zwischen Borschemich (neu) und Rath-Anhoven zur Verfügung gestellt. Dieser neue Wohnort hatte sich im Jahr 2012 nach einem längeren Auswahlverfahren mit 66,7 Prozent (564 Stimmen) gegen einen anderen Standort bei Schwanenberg durchgesetzt. Nach aktuellem Stand wollen 486 Haushalte — von 684 in den alten Orten — gemeinsam umsiedeln. Darunter fallen 107 Miethaushalte, 295 Eigentümer von Häusern, aber auch Gewerbetreibende benötigen 0,9 Hektar und Landwirte 2,8 Hektar Land am neuen Ort.