Erkelenz Bestattungsformen im Wandel

Erkelenz · Die Stadt Erkelenz will der Nachfrage nach neuen Bestattungsformen durch Satzungsänderung Rechnung tragen. Diskussion im Hauptausschuss.

Weil sich die Bestattungskultur im Wandel befindet, will die Stadt Erkelenz die Friedhofssatzung anpassen. Aufgenommen werden sollen als neue Bestattungsformen das Wiesenwahlgrab mit der Möglichkeit der Tiefbestattung sowie des Nacherwerbs des Nutzungsrechts und Urnenwahlgräber für zwei Urnen aufgrund entsprechender Nachfragen nach einer Bestattungsmöglichkeit für Eheleute oder Partner. Der Hauptausschuss stimmte der Änderung bereits bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen zu. Abschließend wird sich der Stadtrat in seiner Dezember-Sitzung äußern.

Eingearbeitet in die Friedhofssatzung hat die Stadt Erkelenz außerdem Anpassungen an das geänderte Bestattungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Und aufgenommen wurde der Friedhof in Kuckum, für den zum neuen Jahr die Trägerschaft übernommen wird. Mit den Satzungsänderungen liegt der Politik zusätzlich eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren zur Beratung vor, die Steigerungen in einzelnen Bereichen vorsieht. Eingerechnet wurden von der Stadtverwaltung ein Defizit bei den Friedhofsgebühren seit dem Jahr 2014 sowie ein verändertes Wahlverhalten bei den Bestattungsformen. Der Hauptausschuss stimmte bereits bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung zu.

Dass die Stadtverwaltung zur beabsichtigten Änderung der Satzung wie zu den Gebühren mit Bestattern und Friedhofsgärtner im Vorfeld den Austausch gesucht habe, berichtete Technischer Beigeordneter Ansgar Lurweg im Hauptausschuss. Auch erläuterte er, dass sein Amt davon ausgehe, das Defizit aus den Vorjahren nach der Gebührenerhöhung nicht weiter fortzuführen. Und auf Nachfrage erklärte Lurweg, dass die Stadt Erkelenz nicht beabsichtige, weitere Urnenbestattungsformen wie Urnenstelen einzuführen: "Wir haben gute Erfahrungen mit unseren Kolumbarien in umgestalteten Friedhofshallen gemacht."

Kritik an den geplanten Änderungen kam von der Bürgerpartei. Als einen von mehreren Punkten verwies Franz-Josef Diart auf "Holzkreuze, die künftig nur noch zwei Jahre aufgestellt werden dürfen". Die FDP erklärte Beratungsbedarf. Sie erwartet den Technischen Beigeordneten noch zum Gespräch.

(spe)
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