Emmerich Wasserschutzpolizei: Auch der Nabu setzt sich für die Wache ein

Emmerich · Naturschützer führen Umweltgründe ins Feld. Landes-Umweltminister teilt die Sorgen, das Innenministerium hat einen Brief bislang noch nicht beantwortet.

Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) sorgt sich um eine mögliche Auflösung der Wache der Wasserschutzpolizei Emmerich ist. Bereits im April hatte deshalb der Landesvorsitzende des Nabu den Innenminister und den Umweltminister angeschrieben und um Erhalt der Wache und Prüfung einer eventuell personellen Verstärkung gebeten, teilte gestern Adalbert Niemers, stellvertretender Nabu-Vorsitzender im Kreis Kleve mit.

Die Naturschützer führen unter anderem Folgendes an:

Von der Wache am Weseler Hafen aus ergäbe sich noch ein Zuständigkeitsbereich von ca. 50 Kilometer bis zur Landesgrenze in Kleve-Bimmen und ca. 60 Kilometer bis Kleve über den Spoykanal. Bei Havarieen und plötzlich bekannt werdenden Schadstoffeinleitungen wäre ein schneller Einsatz der Wasserschutzpolizei unterhalb von Rees im Regelfall nicht mehr möglich. Zudem gehörten zwischen Duisburg und der Landesgrenze große Teile der Rheinufer und auch der überwiegende Teil der angrenzenden Flächen zum EU-Vogelschutzgebiet. Hier befinden sich auch zahlreiche Naturschutzgebiete bzw. FFH-Gebiete. Die zu ihrem Schutz erlassenen Verordnungen wiesen eine Reihe von Verboten auf, die insbesondere auch das Angeln, den Wassersport und weitere Freizeitnutzungen betreffen, die typischerweise am Ufer erfolgten. Gerade die Uferflächen seien jedoch an vielen Stellen nur von der Wasserseite aus gut einsehbar und überdies von Straßen aus nur schwer erreichbar.

Ohne die Unterstützung und Hilfe einer ortsnahe ansässigen Wasserschutzpolizei, deren Beamte mit den örtlichen Verhältnissen vertraut sind und in Emmerich stationierte Boote zur Verfügung haben, wäre die Untere Landschaftsbehörde in Kleve keinesfalls in der Lage, die Einhaltung von Verordnungen im Geltungsbereich von Rees bis zur Landesgrenze zu überwachen. Wegen der schon jetzt bestehenden Probleme wäre es sogar wünschenswert, wenn die Wache personell verstärkt und die Streifenfahrten intensiviert würden.

Die Bundesrepublik sei zur Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie verpflichtet. Weil sie ihrer Verpflichtung, das EU-Vogelschutzgebiet auch in einem guten Erhaltungszustand zu versetzen, nicht ausreichend nachgekommen sei, wurde vor einigen Jahren durch die EU ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, das derzeit ruht.

Während der Landes-Umweltminister mitteilte, dass er die Besorgnis des Nabu teile, habe es vom Innenminister bisher keine Antwort auf das Schreiben des Nabu-Vorsitzenden gegeben, so Niemers.

(RP)
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