Rees Urteil nach heftigem Rosenkrieg

Rees · Reeser muss wegen Nötigung, Beleidigung und Körperverletzung zahlen.

Wegen Beleidigung und Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung verurteilte das Emmericher Amtsgericht einen Reeser zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen à 20 Euro. Angeklagt war der Mann zudem der Bedrohung und der Freiheitsberaubung. Von diesen Vorwürfen wurde er freigesprochen.

Dem Angeklagten, Jahrgang 1975, war vorgeworfen worden, im Oktober 2014 seine ehemalige Lebensgefährtin geschubst, ihr den Arm umgedreht und einen Schlüssel abgenommen zu haben, um sich Zugang zu einem Raum ihrer Wohnung zu verschaffen und somit wieder in Besitz seines Handys zu kommen. "Das war mein Handy, weil er es mir zuvor geschenkt hatte", so die Darstellung der Ex-Freundin.

Ein Paar war herbeigeeilt, nachdem die Reeserin zuvor per Whatsapp einen Hilferuf abgesetzt hatte. Der Angeklagte gab zu, die Zeugin beschimpft zu haben. "Dafür entschuldige ich mich", sagte der Reeser. Die Handgreiflichkeiten stellte er weniger dramatisch dar: "Da ist eben vieles hochgekocht, schon über Monate." Das Gericht sah die Körperverletzung als gegeben an.

Nachdem er der Angeklagte wieder in Besitz des Handys war, wollte er heimfahren. Dabei saß seine Ex neben ihm. "Ich bin freiwillig eingestiegen. Wenn er schon das Handy an sich nimmt, wollte ich zumindest einige Nummern löschen, damit er mich nicht weiter terrorisieren kann", erklärte die Frau.

Nicht näher aufklären ließ sich eine Bedrohung. "Die Jagdsaison ist eröffnet. Ich gebe dir 72 Stunden Zeit" hatte er per Whatsapp geschrieben. Der Angeklagte gab an, es gehe um Mietschulden, die seine Ex noch bei ihm habe. Die Jagdsaison sei keine Drohung, sie beziehe sich auf Frauen-Anmache. "Woran das Gericht Zweifel hat", sagte Richter Dr. Daniel Brzoza.

Ebenfalls nicht nachweisen ließ sich, ob der Reeser, wie angegeben, bei seiner Ex Mitte Juni 2015 nachts eingestiegen war. Das Opfer erklärte, mit einem Messer bedroht worden zu sein. Der Angeklagte hatte jedoch im Parkverbot in Köln gestanden und konnte dies per Knöllchen nachweisen. Zeugen wollten den Mann allerdings in Rees gesehen haben. "Ich weiß nicht, wo sie wirklich waren", so der Richter. Es spreche etwas mehr für Köln als für Rees.

Aufhorchen ließ eine eidesstattliche Erklärung, die im Prozess verlesen wurde. Darin hatte das Paar, das jetzt als Zeugen geladen war, unter Eid erklärt, dass die 44-Jährige der Frau das Angebot gemacht hatte, ihr helfen zu wollen, einen unliebsamen Liebhaber loszuwerden, indem man diesen der Gewalttätigkeiten bezichtige, sich dies von Ärzte und Psychologen bescheinigen lasse. "Das passt genau auf diesen Fall", so der Anwalt des Angeklagten.

(rau)
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