Rees Steht die "Reeser Welle" vor dem Aus?

Rees · Nach dem Rat der Stadt Rees hat nun auch die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Kleve die geplante Abgrabung abgelehnt. Ohne "deutliche Nachbesserungen" könne sie das Vorhaben nicht genehmigen.

 Von der Rheinbrücke bis nach Esserden soll sich die "Reeser Welle" erstrecken. Doch ist fraglich, ob das Projekt eine Zukunft hat.

Von der Rheinbrücke bis nach Esserden soll sich die "Reeser Welle" erstrecken. Doch ist fraglich, ob das Projekt eine Zukunft hat.

Foto: klaus-Dieter stade

Wenn am kommenden Dienstag der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde tagt, wird es unter Punkt zwei um die "Herstellung eines Gewässers durch Abgrabung auf dem Gebiet der Gemarkungen Rees und Esserden" gehen. Die "Reeser Welle" steht also auf der Tagesordnung. Und zu diesem Vorhaben gibt Dr. Hermann Reynders eine umfangreiche Stellungnahme ab.

In seiner Gesamtbewertung kommt der Fachbereichsleiter Technik der Unteren Landschaftsbehörde beim Kreis zu einem Ergebnis, das den Abgrabungsbefürwortern nicht gefallen dürfte, denn Dr. Reynders, der "erhebliche Bedenken" äußert, hält das Projekt momentan für nicht genehmigungsfähig.

In ihrer Begründung teilt die Behörde in weiten Teilen die Argumentation der Initiative "Eden" sowie der Landesverbände des Nabu und des BUND, über die die RP gestern berichtete. Die Auswirkungen des Projekts auf Natur und Landschaft seien in dem vorliegenden Antrag nicht genügend untersucht worden. Ohne "deutliche Nachbesserungen" könne es daher nicht genehmigt werden.

Konkret bemängelt Dr. Reynders den vollständigen Verlust eines Ökosystems, das auch durch Kompensationsmaßnahmen nicht ersetzt werden könne. So würden 100 Hektar Äsungsfläche für arktische Gänse wegfallen. Auch das Schutzgut "Boden" mit all seinen Funktionen im Naturhaushalt ginge unwiederbringlich verloren.

Rein rechnerisch sei zwar eine Kompensation der Eingriffsfolgen möglich, durch die Lage innerhalb des Vogelschutzgebietes "Unterer Niederrhein" und wegen der Inanspruchnahme von Flächen des FFH-Gebiets "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef ergäben sich jedoch weitere Anforderungen, die nicht durch die reine Anwendung der Eingriffsregelung erfüllt werden könnten.

Darüber hinaus sei keine "Summationswirkung" anderer Pläne auf das gesamte Vogelschutz- beziehungsweise FFH-Gebiet überprüft worden. Das heißt, die Auswirkungen des Projekts auf das Natura 200-Schutzgebiet seien weder innerhalb der einzelnen Maßnahme noch im Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen untersucht worden. Die Begründung der Antragsteller, durch geeignete Schadensbegrenzungsmaßnahmen gäbe es in der Gesamtbilanz keine größeren Beeinträchtigung als bei einer Nullbilanz, teilt die Untere Landschaftsbehörde weder in rechtlicher noch in biologischer Hinsicht.

Das Fazit, zu dem Dr. Reynders gelangt: "Aus alledem steht die Untere Landschaftsbehörde dem Vorhaben ablehnend gegenüber", heißt es wörtlich.

Wie geht das Verfahren nun weiter? Nach der Sitzung des der Unteren Landschaftsbehörde am Dienstag werden beim Kreis Kleve alle Stellungnahmen zu dem Projekt gesammelt und den Antragstellern, also den Kiesunternehmen, zugeschickt. Die Firmen Hülskens und Holemans haben dann Gelegenheit, darauf zu antworten. Auch deren Stellungnahme fließt in die folgende Abwägung des Kreises ein. Nach einem Erörterungstermin, an dem auch betroffene Bürger teilnehmen können, soll dann die abschließende Entscheidung des Kreises gefällt werden. Wann dies sein könnte, steht jedoch noch nicht fest. "Ein Zeitfenster gibt es dafür momentan noch nicht", so Elke Sanders, Sprecherin beim Kreis Kleve.

Der vollständige Text der Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde ist im Kreistagsinformationssystem auf der Homepage des Kreises Kleve nachzulesen: www.kreis-kleve.de

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort