Emmerich Seltsamer Schichtdienst in der Autobahn-Raststätte

Emmerich · Er sei um halb sieben zum Dienst am Autohof in Rheda-Wiedenbrück erschienen, habe eine halbe Stunde geputzt, drei Herrenkabinen, zwei Damenkabinen, dann sei erst einmal eine Stunde Pause gewesen. "Wir hatten einen Zeitplan", sagt der Zeuge vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kleve. Der sah dann immer wieder mal kurze Einsatzzeiten und längere arbeitsfreie Phasen vor. Was er in dieser Zeit gemacht habe, fragt das Gericht. "Ich habe an meinem alten Auto gearbeitet, bin einkaufen gefahren oder einfach spazieren gegangen", erwidert der aus Russland stammende Mann in mittleren Jahren.

Ein weiterer Verhandlungstag, vermutlich der vorletzte gegen Roman S. (56) aus Emmerich, in der Klever Schwanenburg. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen eines merkwürdigen Arbeitszeitmodells angeklagt: Die Mitarbeiter von S. waren zwar ganztätig als Reinigungskräfte in den Toiletten von Autobahnraststätten beschäftigt, entlohnt wurden aber nur die kleinen Häppchen des Tages, die als offizielle "Dienstzeit" vorgegeben waren. In Summe waren die Beschäftigten 15 Stunden vor Ort - bezahlt wurden allerdings nur zehn Zeitblöcke mit insgesamt drei Stunden. Plus Trinkgeld. Das war im Fall des Zeugen vom Freitag sehr mager: "Es gab Tage mit drei Euro Trinkgeld", sagte er. An anderen seien es 15 bis 20 Euro gewesen.

Wie auch immer, die Staatsanwaltschaft Kleve sah in dem Modell den Tatbestand des Vorenthaltens von Arbeitsentgelten und Sozialversicherungsabgaben erfüllt.

Rückendeckung erhielten die Ankläger am Freitag von einem Experten der Rentenversicherung, der auf Basis der vom Gericht gemachten Feststellungen zur Arbeitszeit der Reinigungskräfte einen beträchtliche Betrag errechnete, der allerdings etwas kleiner ausfiel als ursprünglich von der Staatsanwaltschaft angenommen. "Die Schadenssumme mindert sich auf 95.000 Euro", so die Berechnungen des Fachmanns.

In seinen Ausführungen ging es dann teilweise um feine Verästelungen des deutschen Arbeitsrechts, Begriffe wie "Gleitzonenregelung" und "Nettolohndiskrepanz" schwirrten durch den Gerichtssaal. Seine Kernaussage war eine klare Botschaft: "Wir gehen davon aus, dass die ganze Schicht zu vergüten ist", sagte der Beamte.

Auf die erneute Ladung von zwei nicht erschienenen Zeugen wurde in gegenseitigem Einverständnis verzichtet, so dass die Kammer davon ausging, am nächsten Verhandlungstag am Dienstag, 2. August, die Beweisaufnahme abschließen und nach Möglichkeit auch schon ein Urteil sprechen zu können.

(dau)
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