Rees Queckvoor: Die umstrittene Gestaltungssatzung bleibt

Rees · Es bleibt dabei: Die Gestaltungssatzung für den Bebauungsplan Queckvoor wird nicht geändert. Noch im März hatte der Bauausschuss dem Stadtrat eine solche Änderung einstimmig empfohlen, bei der Ratssitzung im Juni stimmte dann aber eine große Mehrheit dagegen.

Daraufhin erhielt die Stadt Rees nun das Schreiben eines Anwalts, der die Interessen von 53 Anliegern im Wohngebiet Queckvoor vertritt.

Hintergrund ist, dass viele Häuser von Zäunen, Mauern oder Gabionen mit einer Höhe von bis zu zwei Metern eingegrenzt sind. Bislang - und auch künftig - dürfen seitliche und rückwärtige Grundstücksgrenzen aber laut Gestaltungssatzung nur mit einer maximal 1,20 Meter hohen Einfriedung versehen werden. Im Vorgarten sind nur Holzzäune oder Naturhecken von bis zu 90 Zentimetern erlaubt. Theoretisch.

"Tatsächlich ist es aber so", erläuterte Bauamtsleiterin Elke Strede schon im März, "dass zahlreiche Eigentümer unerlaubt Sichtschutzzäune erstellen." Zäune an den Grenzen bis zu zwei Metern seien keine Seltenheit.

Die Stadt habe aber keine Möglichkeit, das zu ahnden, weil die Aufsichtsbehörde, nämlich der Kreis Kleve, diese Verstöße nicht verfolge, da er nach eigenem Bekunden "Wichtigeres" zu tun habe, als in Rees die Zäune nachzumessen. Letztlich werden Stadt und Kreis nur dann aktiv, wenn es aufgrund zu hoher Eingrenzungen zu Nachbarschaftstreitigkeiten kommt.

Elke Strede regte nun in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe an, eine mögliche Änderung der Gestaltungssatzung für den Bebauungsplan Queckvoor im Dezember erneut zu diskutieren, um den 53 Anliegern "die Seelenruhe zu geben, dass ihre Zäune in Ordnung sind" und weder von der Stadt Rees noch vom Kreis Kleve geahndet werden.

Doch die Mitglieder des Ausschusses entschieden sich dagegen. Bürgermeister Christoph Gerwers teilte diese Meinung und verwies darauf, dass ohnehin keine Entscheidung möglich sei, die 100 Prozent aller Bürger zufriedenstellen werden.

Würde man die Verstöße der 53 Unterzeichner des Anwaltsschreibens nachträglich legitimieren, sei mit mindestens genauso vielen Protesten von jenen Bürgern zu rechnen, die sich stets an die Vorgaben der Gestaltungssatzung gehalten haben.

(ms)
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