Emmerich NGG warnt: Die Wahl von Betriebsräten nicht behindern

Emmerich · Im Kreis Kleve läuft derzeit eins der größten "Best-Practice-Beispiele in Sachen Demokratie" - die Betriebsratswahl. Tausende Beschäftigte bestimmen hier bis Ende Mai ihre Interessenvertreter für die nächsten vier Jahre. Doch immer wieder versuchen einzelne Unternehmen, die Wahlen zu unterlaufen, berichtet die Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätten (NGG) und warnt: "Wer die Wahl von Betriebsräten behindert, der macht sich strafbar." Nach dem Betriebsverfassungsgesetz stehe darauf eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, so Hans-Jürgen Hufer von der NGG Nordrhein.

Nach Informationen des Gewerkschafters hätten sich manche Arbeitgeber regelrecht auf die Schikane von Betriebsratskandidaten spezialisiert . Die Gewerkschaft schlägt vor, dass Arbeitgeber, die massiv gegen Betriebsräte vorgegangen und deshalb straffällig geworden sind, einen Eintrag im Gewerbezentralregister bekommen sollen.

An Beschäftigte aus der Gastronomie und Hotellerie, der Ernährungsindustrie, dem Fleischer- und Bäckerhandwerk appelliert die NGG, ihr Wahlrecht auch wahrzunehmen. Am Ende habe davon sogar der Chef etwas: In Unternehmen, in denen ein Betriebsrat gegründet wurde, steigt die Produktivität um 23 Prozent, so das Ergebnis einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

(RP)
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