Rees Millionenwerte weg - keinen stört's

Rees · Bei der Situation in Haldern schwankt der Beobachter zwischen Schmunzeln und Kopfschütteln. Es scheint kaum zu glauben, dass im großen Stil Material aus dem Depot-Gelände entfernt wurde und das alles keine Folgen hatte. Bei der Bundesanstalt für Immobilien gibt es nur die Auskunft, dass von einem Schaden nichts bekannt wäre. "Der neue Eigentümer hätte uns darauf hinweisen müssen, dass ihm etwas fehlt, das hat er nicht getan", heißt es. Also sei wohl alles in Ordnung.

Auf die Nachfrage, was denn damals mit dem ersten Besitzer vertraglich fixiert wurde, heißt es, man gebe keine Auskünfte zu Vertragsinhalten. Zudem befänden sich die Unterlagen im Archiv. Eine Einsicht müsste schriftlich beantragt und das begründete Interesse an einer Auskunft nachgewiesen werden. Diese schriftliche Anfrage hat die RP gestellt – bisher gab es keine Antwort.

Damit wird auch nicht zu rechnen sein, denn, so verrückt es klingt, eigentlich ist rein strafrechtlich auch gar nichts passiert. Der Vorbesitzer hätte zwar die Teile nicht entfernen dürfen. Da die Bundesanstalt für Immobilien aber den selben Kaufpreis erzielt hat, als wenn es das Metall noch geben würde, ist der Behörde offiziell kein Schaden entstanden. Der Käufer Vink wiederum wusste gar nichts von den Stahlwannen, das spielte beim Kaufpreis für ihn daher gar keine Rolle. Auch ihm ist also kein Schaden entstanden.

Die vertrackte juristisch Situation hat ein Anwalt der RP anschaulich erläutert: Die Sachlage beim Depot ist so, als wenn jemand sich im Café ein Eis bestellt. Der Eisverkäufer verlangt einen Preis für ein Eis mit Sahne, was der andere akzeptiert. Vor dem Servieren klaut jemand die Sahne vom Hörnchen. Zwar ein Diebstahl, aber folgenlos. Denn der Käufer hat ja sein Eis wie bestellt bekommen und der Eisverkäufer den gewünschten Preis. Lachender Dritte ist der, der jetzt kostenlos die Sahne schleckt.

(RP)
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