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Rees Künftig Wohnungen im Raadtswäldchen

Rees · Politik ändert auf Vorschlag der Verwaltung den Bebauungsplan. Auch weiterhin sind dort keine Discounter erwünscht.

Rees: Künftig Wohnungen im Raadtswäldchen
Foto: DIANA ROOS

Gerne hätten diverse Discounter sich im Raadtswäldchen niedergelassen. Dieses verhinderte der gültige Bebauungsplan, der eine Festsetzung für Mischgebiet, Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbindung Kindergarten und einen Teilbereich bis zum Kreisverkehr als allgemeines Wohngebiet festsetzte. Da nun alle demografischen Erfassungen darauf hinweisen, dass der Bau eines weiteren Kindergartens in Rees Utopie ist, soll der Bebauungsplan R11 aufgehoben und ein neuer auf den Weg gebracht werden. Dieser soll auf dem Areal des Raadtswäldchens ebenfalls nur eine Wohnbebauung zulassen. Dem stimmte nun der Ausschuss für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe einstimmig zu.

Im neu aufzustellenden Bebauungsplan namens "Nördlich der Florastraße - R 44", zwischen Florastraße, Sahlerstraße und Galenusgasse soll die bisherige Gemeinbedarfsfläche für neue Wohnbebauung ausgewiesen werden. Dieses Areal grenzt im Westen an die Galenusgasse, dieses Planungsgebiet bleibt Mischgebiet (Lidl).

Entlang der Florastraße wird eine Zweigeschossigkeit unter städtebaulichen Gesichtspunkten festgesetzt. Entlang der Sahlerstraße soll nur eingeschossige Bebauung erlaubt werden, im Innenbereich wird von der Florastraße aus eine neue Erschließung geplant als öffentliche Verkehrsfläche, die mit einem Fußweg weiterführt bis zur Sahlerstraße. Für diesen Innenbereich wird eine ein- bis zweigeschossige Bebauung festgelegt. In einem vorläufigen Planentwurf für die Bebauung ist eine Zuwegung mit einem Wendekreis im Innenbereich geplant sowie ein Fuß- und Radweg, der zur Sahlerstraße führt, allerdings nicht mehr geradeaus, sondern in Zickzack-Form.

"Hier sind wir aber noch nicht festgelegt", erläuterte Bauamtsleiterin Elke Strede den Einwand von Helmut Wesser, Fraktionsvorsitzender der Grünen, der eine direkte Wegführung und die Anlage von Grünflächen an der Florastraße vorschlug.

Klaus Nattkamp, SPD-Ratsherr, fragte im Ausschuss nach, ob anstelle der Aufhebung der Zweckbindung für die Gemeinbedarfsfläche diese als Fläche für den sozialen Wohnungsbau ausgewiesen werden könne. "Das ist rechtlich nicht möglich, sondern das ist Sache des Bauherrn", machte Elke Strede deutlich.

Für die Aufhebung des alten Bebauungsplans wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats vorgenommen. Für die Grundstücke wird neues Planungsrecht geschaffen.

Ebenfalls aufgehoben werden soll der Bebauungsplan R5 für das Teilgebiet zwischen Gartenstraße und van-Thiels-Gängske.

Parallel dazu soll neues Planungsrecht geschaffen werden, um Wohnbebauung für die rückwärtigen Grundstücke der Gartenstraße zu ermöglichen.

Der Ausschuss stimmte zu.

(ha)
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