Emmerich Krankenversicherung für Studenten

Emmerich · Das Sommersemester steht vor der Tür - und damit für viele Studierende die Frage nach dem richtigen Krankenversicherungsschutz.

In Deutschland ist der Abschluss einer Krankenversicherung für Studierende Pflicht. Voraussetzung für die Immatrikulation sind eine Versicherungsbescheinigung als Nachweis einer Krankenvollversicherung oder eine Bescheinigung der Befreiung von der Versicherungspflicht. Die Wahl der Krankenversicherung ist dabei besonders für Studierende wichtig, die bisher über ihre Eltern privat versichert waren und erstmalig versicherungspflichtig werden. Denn lassen diese sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien, ist eine Rückkehr in die studentische Krankenversicherung nicht mehr möglich.

Nach dem Studienabschluss kann die private Krankenversicherung dann problematisch werden. Katrin Oosterlaak, Studentenberaterin bei der AOK-Regionaldirektion, erklärt: "Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist auch dann nicht möglich, wenn man nach dem Studium arbeitslos ist oder ein unbezahltes Praktikum annimmt. Die monatlichen Beiträge zur privaten Krankenversicherung müssen trotzdem weiter gezahlt werden." Grundsätzlich gilt bei der AOK Rheinland/Hamburg ein Krankenkassenbeitrag für Studenten von 69,37 Euro.

Die Studentenberaterin der AOK ist unter der Rufnummer 02843 178582 erreichbar. Dort gibt es auch weitere Infos zum Thema Krankenversicherung.

(RP)
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