Emmerich Kinder sexuell missbraucht

Emmerich · Vor dem Landgericht Kleve wurde am Freitag ein 47-jährigen Emmericher verurteilt. Er muss für vier Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Er ging in sieben Fällen um sexuellen Missbrauch.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigte den Angeklagten, drei Kinder im Alter von zehn und elf Jahren dazu aufgefordert zu haben, ihrer Kleidung auszuziehen und dann für Nacktfotos zu posieren.

In drei schwereren Fällen wurde dem Mann aus Emmerich, der bereits 1999 wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger bestraft wurde, vorgeworfen, Handlungen durchgeführt zu haben, die dem Beischlaf ähneln. Die Bilder davon machte der Angeklagte mit seiner Digitalkamera und speicherte diese auf seinem Computer. Der Tatzeitraum erstreckte sich von Mitte 2008 bis kurz vor seiner Festnahme am 16. September 2009.

Bei der Vernehmung durch den Richter schilderte der Beschuldigte, wie er das Vertrauen der Kinder gewinnen konnte. Der zehnjährige Junge und das elfjährige Mädchen waren die Kinder seines Bruders. Er lud sie regelmäßig zu sich nach Hause einlud. Er machte mit ihnen, wie auch mit dem anderen Kind, dass er durch eine Freundin kennengelernt hatte, Ausflüge und versprach ihnen dabei Belohnungen wie ferngesteuerte Autos oder Bilder für Stickeralben — wenn sie denn seine Anweisungen befolgen und den sexuellen Kontakt zulassen.

Kindern mussten nicht aussagen

Er forderte die Minderjährigen in allen Fällen auf, nichts von den Vorgängen, die in seiner Wohnung, aber auch an anderen Orten stattgefunden haben, zu erzählen. Geschlechtsverkehr habe laut seiner Aussage aber niemals stattgefunden. Er gab aber andere Sexualpraktiken zu. Damit gestand der Beschuldigte seine Tat wie bereits bei der polizeilichen Vernehmung. Den Kindern blieb dadurch eine Zeugenaussage erspart. Die beiden Polizeibeamten schilderten danach die Ermittlungsmaßnahmen und nannten dabei weitere Details.

Es wurden mehrere Festplatten in der Wohnung des Mannes gefunden, teilweise auch versteckt unter Küchenschränken. Mehrere DVDs mit kinderpornographischem Material, auch aus dem Internet, konnten sicher gestellt werden. Bei der Vernehmung durch die Polizei schilderten die Kinder auch die sexuellen Handlungen.

Keine Sicherheitsverwahrung

Aufgrund der Tatsache, dass sich der Täter erneut strafbar gemacht hatte, belegte ihn das Schöffengericht mit einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Auf Sicherheitsverwahrung wurde verzichtet.

(RP)
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