Verbrauchertipp Kinder-Reha über die Rentenversicherung

Emmerich · Nicht nur die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung, sondern auch deren Kinder können eine Rehabilitation der Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hin.

Eine Rehabilitation für Kinder dauert in der Regel vier Wochen. Sie soll dafür sorgen, dass Krankheiten im Kinder- und Jugendalter sowie daraus resultierende Folgen nicht bis ins Erwachsenenalter bestehen bleiben und die Lebensqualität oder Erwerbsfähigkeit einschränken. Die Rentenversicherung übernimmt neben den Kosten für die Behandlung auch die Verpflegung und Unterkunft des Kindes. Reise- und Nebenkosten werden, gegebenenfalls auch für eine erforderliche Begleitperson, ebenfalls erstattet.

Eine Reha für Kinder kommt etwa bei Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, der inneren Organe, der Haut, des Bewegungsapparates oder bei neurologischen und psychischen Erkrankungen sowie starkem Übergewicht infrage. Bereits sechs Beitragsmonate innerhalb der letzten beiden Jahre reichen aus, um für Kinder von Rentenversicherten einen Anspruch auf Rehabilitation zu sichern. Voraussetzung ist, dass das Kind jünger als 18 Jahre ist. Auch über das 18. Lebensjahr hinaus können Jugendliche eine Rehabilitation erhalten - vorausgesetzt, sie befinden sich in einer Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise absolvieren einen Freiwilligendienst und sind jünger als 27 Jahre.

www. kinderreha.drv.info

(RP)
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