Rees In Mehr müssen Bürger mehr streuen

Rees · Aufgrund von Änderungen im Straßenverzeichnis wird die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Rees zum 1. Januar 2016 angepasst. Dies hat insbesondere in Mehr Auswirkungen auf den Winterdienst: Auf der Masthoffstraße (zwischen Klückenhofstraße und Overkampstraße) und auf der Overkampstraße (zwischen der Kreuzung Masthoffstraße bis Overkampstraße 12) wird ab dem neuen Jahr der Winterdienst auch auf den Fahrbahnen auf die Anlieger übertragen.

Folgendes müssen Bürger beachten: Für öffentliche Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen ist grundsätzlich die Stadt Rees zuständig. Allerdings ist diese Reinigungspflicht (beinhaltet auch die Räum- und Streupflicht) in vielen Fällen, durch die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Rees auf die Anlieger übertragen worden. Eigentümer geben diese Reinigungspflicht oftmals durch Regelungen im Mietvertrag an ihre Mieter weiter.

Die Reinigungspflicht beinhaltet folgende Regelungen: Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von ca. 1,50 Metern zu räumen. Ist kein Bürgersteig vorhanden, so ist am Fahrbahnrand ein etwa 1,50 Meter breiter Gehstreifen zu halten. Ist die Winterwartung auf Fahrbahnen übertragen, so sind diese bei Eis- und Schneeglätte jeweils bis zur Mitte der Fahrbahn zu bestreuen, wobei abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden Mitteln einzusetzen sind.

Ist nur auf einer Seite ein reinigungspflichtiger Anlieger vorhanden, erstreckt sich die Reinigungspflicht auf die gesamte Straßenfläche. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte ist unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- undfeiertags bis 9 Uhr, des folgenden Tages zu beseitigen.

Weitere Info: www.stadt-rees.de

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort