Emmerich Gewerkschaft: Augen auf beim Weihnachtsgeld

Emmerich · Arbeitnehmer im Kreis Kleve sollten prüfen, ob ihnen ein Weihnachtsgeld zusteht - und ob es noch vor den Feiertagen auf dem Konto ist. Das empfiehlt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Zum Thema beantwortet die Gewerkschaft die häufigsten Fragen:

Steht jedem Arbeitnehmer ein Weihnachtsgeld zu?

Nein. Das Weihnachtsgeld ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern meist eine tarifliche Leistung. Oder es ist gesondert im Arbeitsvertrag festgelegt.

Wie hoch ist das Weihnachtsgeld?

Hier lohnt ein genauer Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag. In der Regel hängt das Weihnachtsgeld vom Monatseinkommen ab. 100 Prozent sind es in der Süßwarenindustrie, in der Milchwirtschaft und bei den Brauern. Auch im Kreis Kleve bekommen die Beschäftigten in diesen Branchen also einen ganzen 13. Monatslohn.

Was ist mit dem Mindestlohn? Wie sieht es bei Mini-Jobs aus?

Wer 8,50 Euro pro Stunde verdient und Weihnachtsgeld bekommt, bei dem darf dieses nicht vom Lohn abgezogen werden. Denn der gesetzliche Mindestlohn darf nicht mit einer jährlichen Sonderzahlung wie dem Weihnachts- oder Urlaubsgeld verrechnet werden.

(RP)
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